ebay-Abmahnung wg. Privatverkauf der Rechtsanwälte Diesel Schmitt Ammer für Gregory Neeb

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eBay-Abmahnung wg. Privatverkauf der Rechtsanwälte Diesel Schmitt Ammer für Gregory Neeb

Uns wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Diesel Schmitt Ammer aus Trier vorgelegt. Die Kanzlei Diesel Schmitt Ammer mahnt vorliegend für Herrn Gregory Neeb aus 56761 Zettingen ab. In der Abmahnung behauptet die Kanzlei Diesel Schmitt Ammer, dass Herr Gregory Neeb seit vielen Jahren einen Onlinehandel mit Spielwaren, Kostümen, Beleuchtungsartikeln und Dekorationen für Kinderzimmer betreibt.

Wir können an dieser Stelle anmerken, dass uns Abmahnungen aus dem Hause Diesel Schmitt Ammer für Herrn Gregory Neeb in der Tat seit mehreren Jahren durchaus bekannt sind.

Mit dem vorliegenden Schreiben wurde ein eBay-Händler, der geringfügig mit Spielwaren auf der Plattform eBay.de handelt, abgemahnt. Abgemahnt wurden die fehlenden Informationen zum Widerrufsrecht, ein nicht vorhandenes Impressum, sowie fehlende Informationen zu dem gesetzlichen Mängelhaftungsrecht.

Unserer ersten Einschätzung nach ist schon die Einstufung zur gewerblichen Aktivität des Abgemahnten fraglich. Allerdings kann auch hier die Kanzlei Diesel Schmitt Ammer durchaus eine Zustimmung vor Gericht erhalten, da die Rechtsprechung auch bei derartigen Grenzfällen regelmäßig rigoros urteilt.

Insoweit sei gesagt, dass uns bekannt ist, dass die Kanzlei Diesel Schmitt Ammer etwaige Ansprüche nicht selten gerichtlich durchsetzt.

Folglich ist insbesondere darauf zu achten, dass bei Erhalt einer solchen Abmahnung, die Fristen peinlich genau eingehalten und keinesfalls unbeachtet gelassen werden sollten.

Im konkreten Fall erscheint uns, auch bei Unterstellung eines gewerblichen Handels, der geltend gemachte Gegenstandswert als zu hoch bemessen. Auch ist die Geltendmachung von Testkaufkosten grundsätzlich nicht zu beanstanden, im vorliegenden Fall besteht für den Abgemahnten jedoch aufgrund des Zug-um-Zug-Austauschverhältnisses ein Zurückbehaltungsanspruch.

Die beigefügte Unterlassungserklärung sollte in der vorformulierten Variante keinesfalls abgegeben werden, da diese zu weitgehende Verpflichtungen enthält.

Haben Sie Fragen zu diesem oder einem ähnlichen Abmahnfall, so stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.

Wenn Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse.

Wir geben Ihnen gerne eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrem Fall.

Weitergehende Informationen zu unseren Kontaktmöglichkeiten finden Sie auch in unserem Sofort-Hilfeportal www.e-commerce-kanzlei.de/hilfe-anfordern

Ihr Rechtsanwalt Sebastian Günnewig

Unser Service: Kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung.

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In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch.

Stand der Bearbeitung: 11/2017

Eine Ersteinschätzung ist unverbindlich und kostenfrei. Es fallen dabei keine Kosten oder Gebühren mit Ausnahme Ihrer jeweiligen Übermittlungskosten nach den Basistarifen (Telekommunikationskosten Ihres Anbieters, wie Telefongebühren oder Gebühren für die Faxübermittlung) an.


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