Eigenmächtig Pause genommen: Kündigung möglich?

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Dem Arbeitnehmer stehen bestimmte Pausenzeiten gesetzlich zu, in der Regel werden sie vorab in einem Dienstplan festgelegt. Manchmal muss man während der Pause durcharbeiten, beispielsweise wegen eines Notfalls oder um einen Kollegen zu ersetzen. Was, wenn der Arbeitnehmer die Pause danach eigenhändig nimmt, ohne dem Chef Bescheid zu sagen? Hierzu der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Heimlich zur Pause zu gehen ist riskanter für das Arbeitsverhältnis, als man denkt. Auch wenn man eigentlich Anspruch hätte auf eine Pause, weil man während seiner festgelegten Pausenzeit aufgrund einer Dienstanweisung gearbeitet hat: Wer eigenmächtig und heimlich den Arbeitsplatz verlässt, täuscht seinem Arbeitgeber vor, dass man arbeitet, obwohl man das in dem Moment nicht tut.

Damit kann man unter Umständen einen strafrechtlich relevanten Arbeitszeitbetrug begehen. Und das ist regelmäßig brisant für das Arbeitsverhältnis: Jede Straftat am Arbeitsplatz, unter Umständen auch nur der Verdacht einer Straftat, kann eine fristlose oder verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen. Jedenfalls kann man mit solchem Verhalten das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber belasten, mitunter beschädigen.

Mein Rat als Arbeitsrechtler ist daher: Sprechen Sie Ihre Pausen beziehungsweise Abweichungen vom Dienstplan immer mit Ihrem Vorgesetzten ab. Falls Sie Ihre Pausen nicht bekommen: Dokumentieren Sie Ihre zusätzlichen Arbeitszeiten, möglichst unter Zeugen.

Falls man Ihnen regelmäßig die Pausen verwehrt, die Ihnen arbeitsrechtlich zustehen, sollten Sie zuerst den innerbetrieblichen Beschwerdeweg einhalten, bevor Sie gerichtliche Schritte einleiten. Lassen Sie sich im Zweifel vorab von einem Arbeitsrechtler, am besten von einem Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht, über die beste Vorgehensweise beraten.

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