Eilverfahren zum Verwaltungsgericht bei fristloser Entlassung aus der Bundeswehr - Expertenbeitrag

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Der Beitrag setzt einen vorhergehenden Artikel zur fristlosen Entlassung von Soldaten der Bundeswehr fort.

Was kann ein Soldat auf Zeit, dem die Bundeswehr fristlos gekündigt hat, unternehmen ?

Nicht alle Soldaten, welche die Bundeswehr verlassen, sind hierüber unglücklich. Der Verfasser, Oberstleutnant d.R.  hat als langjähriger Experte viele Soldaten beraten, wie die Dienstzeit zu verkürzen ist. 

Gegen eine fristlose Kündigung gemäß § 55 Abs. 5 Soldatengesetz sollte man sich aber auch bei Unmut über die Dienstzeit zur Wehr setzen. Zum einen drohen bei einer fristlosen Entlasssung die Rückzahlung von Ausbildungskosten und Verpflichtungsprämien. Andererseits entfallen auch die Ansprüche auf Berufsförderung.

Weiterhin gilt zu beachten, dass in künftigen Vorstellungsgesprächen und bei Bewerbungen häufig nach dem Ende der Bundeswehrzeit gefragt wird, da die Verpflichtungszeit nicht vollendet wurde. Zudem leigt auch kein angemessenes Zeugnis vor, mit welchem man sich um einen anderen Arbeitsplatz mit Erfolg bewerben kann.

Gegen die Entlassung ist die verwaltungsrechtliche  Beschwerde zulässig. Die Entscheidung über die Beschwerde kann sich jedoch nach den Erfahrungen des Autors über mehrere Monate hinziehen. 

Da die Beschwerde in Entlassungsangelegenheiten keine aufschiebende Wirkung hat, sollte beim zuständigen Verwaltungsgericht die Anordnung der aufschiebenden Wirkung beantragt werden. Nach summarischer Prüfung prüft das Verwaltungsgericht, ob die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 55 Abs. 5 SG vorliegen. Die Gefahr muss gerade als Auswirkung einer Dienstpflichtverletzung des Soldaten drohen, was von den Verwaltungsgerichten aufgrund einer nachträglichen Prognose zu beurteilen ist (vgl. BVerwG, B.v. 28.1.2013 - 2 B 114.11).

Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass bei begründeter Ablehnung durch das Gericht das Hauptsacheverfahren mit erheblichen Kosten nicht (fort-)geführt werden muss.

In über 21 Jahren Vertretungstätigkeit für Soldaten und 34 Jahren Erfahrungen als Soldat ist Rechtsanwalt Steffgen Experte in Bundeswehr- insbesondere - Entlassungsverfahren.

Eine kostenfreie Ersteinschätzung  ist grundsätzlich möglich.

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