Ein Fall von Rechtsmissbrauch? Abmahnungen der T. & D. Versand GbR durch Fareds Rechtsanwälte

  • 2 Minuten Lesezeit

Rechtsmissbrauch ist in der Praxis schwierig nachzuweisen. Inzwischen halte ich die Abmahnungen der T. & D. Versand GbR durch Fareds Rechtsanwälte aus nachfolgenden Gründen für rechtsmissbräuchlich:

LUCID und OS-Plattform: Verstöße

Es werden hauptsächlich vermeintliche Verstöße wegen Nichtregistrierung bei der LUCID oder fehlende Links zur OS-Plattform abgemahnt. 

Mir liegen mehrere Abmahnungen der T. & D. Versand GbR vor. Am 18.4.2019 wurde als Aktenzeichen noch die 736-19 (WR) vergeben. Dann liegen mir mehrere vom 23.5.2019 datierte Abmahnungen vor. Eine davon trägt das Aktenzeichen 975-19 (WR).

Aktenzeichen werden üblicherweise fortlaufend geführt. In einem Zeitraum von nur 5 Wochen (18.4.2019 bis 23.5.2019) wurden 239 Aktenzeichen vergeben und an nur einem einzigen Tag (23.5.2019) 137 (!) Aktenzeichen. Es wäre daher grundsätzlich möglich, dass weit über 300 Abmahnungen von der T. & D. Versand GbR allein in diesem Zeitraum ausgesprochen worden sind. 

Wurden über 600 Abmahnungen ausgesprochen?

Vom 20.6.2019 liegen mir auch Abmahnungen vor. Aktenzeichen 1319-19 (WR) und 1366-19 (WR). Wieder an nur einem Tag 47 (!) vergebene Aktenzeichen. Zwischen dem 18.4.2019 und 20.6.2019 wurden daher vermutlich 630 (!) Aktenzeichen vergeben. Alles Abmahnungen?

Ein derartiges Abmahnverhalten würde meiner Ansicht nach definitiv den Tatbestand des Rechtsmissbrauchs erfüllen. Je nach Gerichtsbezirk sind die Gerichte einmal sensibler und zugänglicher für Rechtsmissbrauch und in anderen Fällen wollen Richter gar nichts von Missbrauch hören.

Ich bin jedoch der Ansicht, dass es aufgrund dieser Indizien zum Umfang der Abmahntätigkeit jetzt der T. & D. Versand GbR obliegt, im Rahmen der dieser treffenden sekundären Darlegungslast Einzelheiten zum Umfang der Tätigkeit auf dem Gebiet der Verfolgung von Wettbewerbsverstößen und zu Ihrer Ertragslage vorzutragen, um die für rechtsmissbräuchliches Verhalten sprechenden Anhaltspunkte zu entkräften. 

Wurden auch Sie abgemahnt?

Dann mailen oder faxen Sie mir die Abmahnung bitte zu. Je mehr Abmahnungen vorliegen, umso wahrscheinlicher ist es, mit dem Einwand des Rechtsmissbrauchs durchzudringen.

Meine Handlungsempfehlung:

  • Unterschreiben Sie auf gar keinen Fall ohne vorherige anwaltliche Beratung die dem Abmahnschreiben beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung.
  • Nehmen Sie ohne vorherige anwaltliche Beratung auch keine Zahlung vor.
  • Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht seit über 12 Jahren ständig Abgemahnte und verfüge daher über Erfahrung aus über 10.000 bearbeiteten Abmahnungen. Mein Ziel ist es, dass Onlinehändler erst gar nicht abgemahnt werden. Daher biete ich ein Abmahnschutzpaket an. Ich berate bundesweit und biete eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Abmahnfalles per E-Mail an.

Ihr

Andreas Gerstel

Rechtsanwalt

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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