Einstellung von Arbeitnehmern – Ablehnung von Dicken und Alten?

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Das Gleichbehandlungsgesetz (sog. Antidiskriminierungsgesetz) verbietet eine Benachteiligung aus Gründen der Rasse, der Herkunft, des Geschlechtes, der Religion, der Weltanschauung, der Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität.

Was gilt, wenn ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer aufgrund dessen Übergewichtigkeit ablehnt?

Das Antidiskriminierungsgesetz untersagt Diskriminierungen wegen eines ästhetischen Zustands nicht. Es verbietet also dem Arbeitgeber nicht, einen Bewerber oder eine Bewerberin wegen Übergewichts abzulehnen. Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz gilt erst, wenn das Arbeitsverhältnis besteht. Eine Diskriminierung bei der Einstellung ist in der Praxis kaum nachzuweisen. Dem Arbeitgeber ist es unbenommen, zu entscheiden, mit wem er einen Vertrag abschließt. Dennoch ist es dem Arbeitgeber nicht zu empfehlen, eine Absage ausschließlich mit ästhetischen Gründen zu rechtfertigen. Es gibt jedoch keinen Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf Einstellung.

Was gilt bei Diskriminierung wegen Alters?

Der Arbeitgeber kann Anforderungen an den Arbeitsplatz festlegen. Beispielweise darf er seinem Ladenpersonal die Aufgabe zuweisen, sein Geschäftskonzept ansprechend zu präsentieren.

Tritt allerdings die Präsentationsaufgabe neben einer Verkaufsaufgabe in den Hintergrund, muss der Arbeitgeber auch Bewerber anderer Altersklassen berücksichtigen.

Tritt die Präsentationsaufgabe in den Vordergrund, ist darauf abzustellen, inwieweit das gesamte Unternehmenskonzept auf eine bestimmte Altersklasse ausgerichtet ist.

Bedeutend sind die Produktpalette und das Auftreten des Unternehmens in der Öffentlichkeit. Passt der Bewerber von seinem (möglicherweise scheinbaren) Alter her nicht in das Unternehmenskonzept, darf der Arbeitgeber ihn aus diesem Grund ablehnen. Zielt ein Arbeitgeber beispielsweise ausschließlich darauf ab, Jugendlichen Trendmode zu verkaufen, passt ein Verkäufer der „älteren Generation“ nicht in das Unternehmenskonzept. Verlangt ein Arbeitgeber ein bestimmtes Alter des Bewerbers, ohne dass ein Unternehmenskonzept dies erfordert, so liegt keine berufliche Anforderung vor und der Arbeitgeber bekommt Schwierigkeiten wegen Verstoßes gegen das Antidiskriminierungsgesetz. Dies gilt es im Einzelfall zu prüfen.

Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Anwalt oder mich.

Rechtsanwalt Dr. Harald Franke



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