Einstweilige Verfügung gegen die Firmenauskunft P.U.R. GmbH wegen unzulässigen Webeanrufen

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Wir haben schon mehrfach wegen über die Werbeanrufe der Firmenauskunft P.U.R GmbH berichtet. In dem Telefonaten wird regemäßig behauptet es bestehe bereits ein Vertrag. Im Weiteren  werden irreführende und missverständliche  Angaben gemacht. Teilweise glaub die angerufenen Unternehmen sie sprechen mit google.  Am Ende des Gesprächs wird dann das Telefonat aufgezeichnet, in dem er nochmals die Daten bestätigen soll. Die Betroffenen fallen häufig hierauf rein und wissen gar nicht was sie bestätigen. Wenige Tage später erhalten Sie dann eine Rechnung über mehrere tausend Euro für einen Brancheneintrag im Internet.

Einer unser Mandanten hat sich gegen solche Anrufe gewehrt und nun eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Bremen (Az.: 9 O 1663/22) erwirkt.  In dieser einstweiligen Verfügung wird es der  Firmenauskunft P.U.R. GmbH untersagt den Antragsteller ohne dessen Einwillligung direkt oder von der  Firmenauskunft P.U.R. GmbH beauftragte Mitarbeiter zum Zwecke der Werbung per Telefon anzusprechen.

Die Firmenauskunft P.U.R. GmbH hat die einstweilige Verfügung akzeptiert und eine Abschlusserklärung abgeben.

Das Vorgehen zeigt, dass es sich lohnt sich gegen solche Werbeanrufe zur Wehr zu setzen. Wenn auch Sie Hilfe benötigen stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Wir wissen worauf es ankommt und wie man sich am besten zur Wehr setzt.

Nach unserer Auffassung ist auch kein wirksamer Vertrag zustande gekommen. Aber selbst wenn man einen Vertrag annehmen würde, wäre ein solcher nach unserer Auffassung sittenwidrig. Wir empfehlen unseren Mandanten daher sich auch gegen die Rechnungen zur Wehr zu setzen.



Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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