Einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Frankenthal erstritten

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Das Landgericht Frankenthal hat gegen die Bad Homburger Inkasso GmbH eine einstweilige Verfügung erlassen. Hintergrund des Rechtsstreits war ein Schufa Negativeintrag der wohl auf eine abgetretene Forderung der Saarbrücker Immobilienverwaltungs- und Baubetreuungsgesellschaft mbH zurückzuführen war.


Negativeintrag aufgrund abgetretener Forderung


Die Betroffene aus Rheinland-Pfalz musste am 13.05.2022 in ihrer Schufa-Auskunft (auch Datenkopie genannt) zur Kenntnis nehmen, dass auf ihren Namen ein Negativeintrag von der Bad Homburger Inkasso GmbH vorgenommen wurde. Bei dem Eintrag handelte es sich um eine abgetretene Forderung der Saarbrücker Immobilienverwaltungs- und Baubetreuungsgesellschaft, welche in Höhe von 892 Euro angegeben wurde. 


Die eingetragene Forderung stammte wohl aus einem alten Vertragsverhältnis. Der dazugehörige Vorgang ereignete sich bereits 2003, als die Betroffene eine Mietminderung geltend machte. Darüber gab es in der Folge einen Rechtsstreit, in dem die Klage seinerzeit von der Wohnungsgesellschaft jedoch zurückgenommen wurde.  


Überraschender Weise wandte sich die Bad Homburger Inkasso GmbH am 12.08.2021 dann plötzlich an die Betroffene und machte die Forderung in Höhe der 892 Euro geltend. Zwar reagierte die Betroffene auf das von dem Inkassounternehmen versandte Schreiben und bestritt die Forderung, allerdings wurde der Negativeintrag ohne weitere Mahnungen trotzdem vorgenommen.


Aufgrund des Eintrages wurde der Betroffenen eine Kreditkarte gesperrt, Kreditkartenzahlungen nicht mehr angewiesen und die Eröffnung eines neuen Girokontos mit neuer Kreditkarte wurde abgelehnt. Da die Betroffene nun keine Kreditkarten mehr zur Verfügung hatte, meldete sie sich in der Kanzlei AdvoAdvice Partnerschaft von Rechtsanwälte mbB, um eine schnelle Löschung des Eintrages erzielen zu können.


Landgericht Frankenthals erlässt einstweilige Verfügung im Eilverfahren


Der für die Betroffene tätig gewordenen Rechtsanwalt Dr. Raphael Rohrmoser versuchte den Negativeintrag zunächst über außergerichtliche Anschreiben zur Löschung zu bringen. Da die Bad Homburger Inkasso jedoch nicht rechtzeitig auf sein Schreiben antwortete, stellte er bei dem Landgericht Frankenthal einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Bad Homburger Servicegesellschaft GmbH.


Diese wurde bereits eine Woche später durch das Gericht erlassen und die Bad Homburger Servicegesellschaft GmbH hierin zum Widerruf der Meldung verpflichtet. Im Oktober 2022 wurde die Entscheidung vom Landgericht Frankenthal zudem als "Entscheidung des Monats" veröffentlicht.


Die Schufa Holding AG löschte daraufhin den Eintrag der BHS Bad Homburger Servicegesellschaft mbH ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.


Die BHS Bad Homburger Servicegesellschaft mbH selbst gab erst wesentlich später eine Abschlusserklärung ab, in der sie die einstweilige Verfügung des Landgerichts Frankenthal anerkannte und sich zur Übernahme der entstandenen gerichtlichen Kosten bereiterklärte.


Nach Ausgleich der Kosten durch die Gegenseite konnte die Akte dann bei der Kanzlei AdvoAdvice beendet und abgelegt werden.


Zu diesem Fall wurde vom SWR in der Landesschau noch ein TV-Beitrag erstellt, welcher hier abrufbar ist (Start ab Minute 29:16).

Wie bekommen auch Sie schnelle Hilfe gegen einen unberechtigten Schufa-Eintrag?


Der vorliegende Fall zeigt mustergültig, wie man einer Person, die von einem Schufa-Eintrag betroffen ist, schnell zu einem Löscherfolg verhelfen kann.


In jedem Fall ist Eile geboten, um die Frist für den Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung ausschöpfen zu können. Diese beträgt in der Regel nur einen Monat ab Kenntnis des Negativeintrags und ist nicht verlängerbar.


Nutzen Sie daher die Chance, sich an das Expertenteam der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte aus Berlin-Zehlendorf zu wenden, das schon vielfach Negativeinträge zur Löschung bringen und vielen Betroffenen schnell helfen konnte. Verwenden Sie hierzu gerne unsere Telefonnummer 030 921 000 40 oder schicken Sie uns eine Email an info@advoadvice.de.


Gerne können Sie auch direkt über Anwalt.de Kontakt zu Ihren Anwälten und Schufa-Experten Dr. Raphael Rohrmoser und Dr. Sven Tintemann aufzunehmen. 


Hilfreiche Tipps zum Datenschutz und zum Schufa-Recht finden Sie unter https://advoadvice.de/themen/schufa-und-datenschutz oder in unserem Blog unter https://advoadvice.de/blog.


Foto(s): AdvoAdvice

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