Einstweilige Verfügungen erfolgreich abwehren

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Einleitung

Wenn Ihnen eine einstweilige Verfügung zugestellt wurde, besteht dringender Handlungsbedarf. Doch wie reagiert man richtig auf eine solche Verfügung, und welche Verteidigungsmöglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung? In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um sich gegen eine einstweilige Verfügung zu verteidigen und Ihre Rechte zu schützen.

Eine einstweilige Verfügung kann erhebliche Auswirkungen auf Ihr Geschäfts- oder Privatleben haben. Daher ist es wichtig, schnell und gezielt zu handeln, um unnötige Kosten und weitere rechtliche Komplikationen zu vermeiden. Wir werden die verschiedenen Verteidigungsstrategien im Detail durchgehen und Ihnen praktische Tipps geben, wie Sie am besten vorgehen.

Das Wichtigste zur VErteidigung gegen die einstweilige Verfügung im Überblick

  • Dringender Handlungsbedarf: Sofortige Reaktion auf die Zustellung einer einstweiligen Verfügung ist erforderlich. Sie sollten spätestens 10 Tage nach erhalt des Beschlusses einen geeigneten Rechtsanwalt suchen, um weitere Kosten zu vermeiden.
  • Verteidigungsmöglichkeiten: Verschiedene Strategien stehen zur Verfügung, abhängig von den individuellen Umständen des Falls.
  • Abschlusserklärung: Kann sinnvoll sein, wenn die einstweilige Verfügung gerechtfertigt erscheint.
  • Widerspruch: Recht des Antragsgegners, eine mündliche Verhandlung zu verlangen.
  • Kostenwiderspruch: Möglichkeit, nur gegen die Kostenentscheidung vorzugehen.
  • Negative Feststellungsklage: Kann parallel zum WIderspruchsverfahren eingelegt werden, um eine dauerhafte Klärung der Rechtslage herbeizuführen.
  • Anordnung der Klageerhebung: Mittel, um den Antragsteller zur Klage zu zwingen.
  • Aufhebung der Verfügung: Bei veränderten Umständen möglich.
  • Schadensersatz: Anspruch bei unberechtigter Verfügung.

Was ist eine einstweilige Verfügung?

Eine einstweilige Verfügung ist eine Entscheidung im Eilrechtsschutz. Der Beschluss des Gerichts wird nach der Zustellung durch den Gerichtsvollzieher oder im Parteibetrieb von Anwalt zu Anwalt sofort wirksam. 

Der Antragsteller muss seinen Antrag vor Gericht glaubhaft machen. Das bedeutet eine deutliche Erleichterung zur Beweispflicht im Hauptsacheverfahren. Im Markenrecht oder Wettbewerbsrecht werden einstweilige Verfügungen meist erlassen, um bestimmte Handlungen zu verbieten.

Vor dem Antrag auf eine einstweilige Verfügung wird in der Regel eine Abmahnung versendet, die den Abgemahnten zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auffordert. Wenn diese nicht abgegeben wird, kann der Antragsteller eine einstweilige Verfügung beantragen. 

Der Abgemahnte kann, wenn er den Erlass einer einstweiligen Verfügung befürchtet, eine Schutzschrift hinterlegen, um seine Sicht der Dinge darzulegen, da das Verfahren häufig ohne mündliche Verhandlung durchgeführt wird.

Welche Möglichkeiten haben Sie, sich gegen eine bereits ergangene einstweilige Verfügung zu verteidigen?

Abschlusserklärung

Die Abschlusserklärung ist eine schnelle und einfache Methode, um ein einstweiliges Verfügungsverfahren zu beenden. Der Antragsgegner erkennt dabei den Inhalt der einstweiligen Verfügung als endgültige Regelung an und verzichtet auf die Geltendmachung eigener Rechte. Dies ist sinnvoll, wenn die Verfügung aus Sicht des Empfängers berechtigt ist. Im Markenrecht und Wettbewerbsrecht wird diese Strategie oft aus Kostengründen gewählt. Es ist ratsam, die Abschlusserklärung proaktiv abzugeben. Reagiert der Antragsgegner nämlich nicht, wird der Antragsteller ihn nach Ablauf von drei Wochen kostenpflichtig durch ein Abschlussschreiben zur Abgabe einer Abschlusserklärung auffordern.

Widerspruch

Möchte man der einstweiligen Verfügung in der Sache entgegentreten, sieht die Zivilprozessordnung (ZPO) den Widerspruch vor. Im Widerspruchsverfahren erfolgt eine mündliche Verhandlung vor Gericht. In markenrechtlichen Verfahren sind die Landgerichte zuständig und es besteht Anwaltszwang. Der Widerspruch wird vor demselben Richter verhandelt, der die Verfügung erlassen hat. Der Widerspruch kann sich sowohl gegen den Verfügungsgrund als auch gegen den Verfügungsanspruch richten und andere Teile der Verfügung angreifen. Während des Widerspruchsverfahrens bleibt die Verfügung in Kraft.

Kostenwiderspruch

Wenn Sie der Verfügung inhaltlich nicht widersprechen, aber gegen die Kostenentscheidung vorgehen möchten, können Sie einen Kostenwiderspruch einlegen. Dabei wird der Verfügungsanspruch anerkannt und nur gegen die Kosten widersprochen. Dies ist jedoch nur sinnvoll, wenn keine Abmahnung vorausging.

Berufung

Nach dem Widerspruchsverfahren ist als Rechtsmittel nur noch die Berufung zulässig. Das Oberlandesgericht (OLG) entscheidet als letzte Instanz über die einstweilige Verfügung. Eine Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) ist nicht möglich.

Negative Feststellungsklage

Anstelle des Widerspruchs kann der Antragsgegner auch eine negative Feststellungsklage erheben. Dabei wird beantragt festzustellen, dass der angebliche Anspruch nicht besteht und daher die einstweilige Verfügung nicht rechtmäßig erlassen wurde. Dies dauert zwar länger, bietet jedoch eine umfassendere Prüfung als das Widerspruchsverfahren.

Anordnung der Klageerhebung

Der Antragsgegner kann die Anordnung der Klageerhebung beantragen, um den Antragsteller zur Einreichung einer Klage zu zwingen. Das Gericht setzt dem Antragsteller eine Frist zur Klageerhebung, nach deren Ablauf die Verfügung aufgehoben wird.

Aufhebung der einstweiligen Verfügung wegen veränderter Umstände

Wenn sich die Umstände, unter denen die einstweilige Verfügung erlassen wurde, geändert haben, kann der Antragsgegner die Aufhebung der Verfügung beantragen. Dies ist der Fall, wenn die Gefährdungssituation für den Antragsteller nicht mehr besteht oder sich die Rechtslage zwischenzeitlich geändert hat.

Schadensersatz

Wurde die einstweilige Verfügung unberechtigterweise erwirkt und durchgesetzt, muss der Antragsteller dem Antragsgegner den entstandenen Schaden ersetzen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Antragsteller die Unrechtmäßigkeit erkennen konnte. Diese Regel soll verhindern, dass einstweilige Verfügungen missbräuchlich eingesetzt werden und der Antragsgegner dadurch Schaden erleidet.

Fazit

Eine einstweilige Verfügung kann schnell zu einer ernsthaften Belastung werden, doch mit der richtigen Strategie lassen sich viele Probleme vermeiden. Von der Abgabe einer Abschlusserklärung bis hin zur negativen Feststellungsklage gibt es zahlreiche Möglichkeiten, sich zu verteidigen. Ein erfahrener Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz kann die Situation genau prüfen und die passende Verteidigungsstrategie wählen, um Ihre Rechte bestmöglich zu schützen.

FAQs

Was ist eine einstweilige Verfügung?
Eine einstweilige Verfügung ist eine gerichtliche Anordnung, die sofort wirksam wird und bestimmte Handlungen verbietet oder gebietet.

Wie reagiere ich auf eine einstweilige Verfügung?
Sie können eine Abschlusserklärung abgeben, Widerspruch einlegen, einen Kostenwiderspruch einreichen, Berufung einlegen, eine negative Feststellungsklage erheben oder den Antragsteller zwingen, eine Hauptsacheklage durchzuführen.

Was ist eine Abschlusserklärung?
Eine Abschlusserklärung ist die Anerkennung der einstweiligen Verfügung als endgültige Regelung, um weitere rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Was ist ein Widerspruch?
Ein Widerspruch ist eine formelle Anfechtung der einstweiligen Verfügung, der eine mündliche Verhandlung vor Gericht erzwingt.

Kann ich gegen die Kosten einer einstweiligen Verfügung vorgehen?
Ja, durch einen Kostenwiderspruch können Sie die Kostenentscheidung anfechten, ohne den Verfügungsanspruch selbst anzuzweifeln.

Was passiert nach einem Widerspruchsverfahren?
Nach dem Widerspruchsverfahren ist nur noch die Berufung als Rechtsmittel möglich, wobei das Oberlandesgericht als letzte Instanz entscheidet.

Wann ist eine negative Feststellungsklage sinnvoll?
Eine negative Feststellungsklage ist sinnvoll, wenn eine umfassendere Prüfung der einstweiligen Verfügung gewünscht wird, auch wenn das Verfahren länger dauert.



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