Eklat der Woche #2: Anwaltssprechstunde zum Fall Gil Ofarim

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In der 2. Folge unseres Formats "Eklat der Woche" sprechen heute unser Medienanwalt David Herz und unser Strafverteidiger Benjamin Grunst über die aktuellen Ermittlungen zur Causa Gil Ofarim 

Herr Ofarim ist ein Sänger und lud auf seinem Instagram-Kanal ein Video hoch. Auf diesem Video sitzt er vor einem Hotel in Leipzig und berichtet von antisemitischen Anfeindungen durch einen Gast und einen Hotelmitarbeiter. Das Video sorgte für eine große Welle der Empörung und Sympathisierung mit dem Sänger. Mittlerweile häufen sich aber auch Zweifel an der Glaubhaftigkeit der im Video geschilderten Version.

Wir arbeiten aus juristischer Sicht den Vorgang auf. Welche zivilrechtlichen und strafrechtlichen Konsequenzen drohen dem Hotel und dem Mitarbeiter, wenn die Vorwürfe nachweisbar sein sollten. Liegt nach den Schilderungen des Sängers eine Straftat vor?

Wir diskutieren dabei insbesondere eine Strafbarkeit wegen Beleidigung und Volksverhetzung. Mit einem Ausblick auf die Rechtsprechung wird man die Strafbarkeit wohl am Ende verneinen müssen. 

Spannend natürlich auch die möglichen Schadensersatzansprüche nach dem AGG (Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz).

Wir beleuchten aber auch die andere Seite. Welche juristischen Konsequenzen könnten dem Sänger Gil Ofarim drohen, wenn sich die Tatsachen als unwahr herausstellen. Ist das Imageschaden des Hotels ersetzbar und welche Straftatbestände kommen in Betracht.

Hier beschäftigen wir uns im Kern mit der Verleumdung und der falschen Verdächtigung. Aus der Perspektive des Hotels könnten natürlich Schadensersatzansprüche für den stornierten Buchungen möglich sein. Der Mitarbeiter selbst könnte sich ebenfalls mit Blick auf die Verletzung des Persönlichkeitsrechts zur Wehr setzen.





Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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