Ende 2019: Abmahnung von Stephan Schulze durch Klier & Ott Steuerberatung Rechtsberatung

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1. Was wird abgemahnt?

Es liegt mir eine weitere Abmahnung der Kanzlei Klier & Ott, Berlin, vor. Herr Rechtsanwalt Stöber beanstandet für Herrn Stephan Teltow ein als „privat“ gekennzeichnetes gewerbliches Verkäuferkonto. Da der Abgemahnte tatsächlich nicht privat handele, habe er die gesetzlichen Informationspflichten einzuhalten. Hierzu gehöre auch, den Verbraucher vor Abgabe einer Vertragserklärung über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts einschließlich Bedingungen, Fristen und das Verfahren über die Ausübung des Widerrufsrechts zu informieren. Dieser Verpflichtung komme der Abgemahnte aber nicht nach.

2. Was wird gefordert?

Rechtsanwalt Torsten Stöber fordert, die Rechtsverletzung zu beenden, die eine Wiederholungsgefahr begründe. Zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Vorgegeben wird eine Vertragsstrafe von 5.001,00 EUR.

Außerdem soll der Abgemahnte anerkennen, dass er dem Grunde nach verpflichtet ist, Herrn Schulze den durch die beanstandete wettbewerbswidrige Handlung entstandenen und noch entstehenden Schaden zu ersetzen. Überdies soll binnen 10 Tagen Auskunft erteilt werden, in welchem Umfang er die beanstandete Handlung begangen hat.

Für die Rechtsanwaltskosten gemäß § 12 Abs. 1 UWG wird ein Gegenstandswert von 20.000,00 EUR angesetzt. Auf dieser Grundlage wird eine 1,3-fache Geschäftsgebühr nebst Auslagen und Umsatzsteuer in Höhe von 1.171,67 EUR berechnet.

3. Was sollen Sie tun?

Ich gehe davon aus, dass Sie selbst von einer Abmahnung der Kanzlei Klier & Ott GmbH betroffen sind. Lassen Sie die Angelegenheit tunlichst nicht auf sich bewenden, etwa weil Sie der Ansicht sind, sich rechtmäßig verhalten zu haben oder der angegriffene Verstoß marginal sei.

Die gegnerischen Forderungen sind sorgfältig zu überprüfen. Lassen Sie sich hierbei durch einen Fachanwalt beraten. Ich bin Fachanwalt und seit über 10 Jahren im IT-Recht tätig, sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Dabei habe ich über die gesamte Zeit spezifische Kenntnisse im Fernabsatzrecht erworben.

Schreiben Sie mir einfach eine E-Mail. Sie erreichen mich auch per Fax oder per Post (meine Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite). Vorerst sollten Sie Folgendes beherzigen:

  • Treten Sie nicht in direkten Kontakt mit der Kanzlei Klier & Ott oder mit Herrn Stephan Schulze.
  • Geben Sie keine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab.
  • Vertrauen Sie nicht dem Internet. Sie haben keinerlei Garantie, dass die dort vorgehaltenen Informationen richtig/aktuell oder auch nur vollständig sind, auch nicht, wenn sie von einem Rechtsanwalt stammen.
  • Erteilen Sie keine Auskünfte und überweisen Sie auch kein Geld.

4. Warum die Kanzlei DAMM LEGAL?

Ich bin sowohl Fachanwalt für IT-Recht als auch Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz. Das Fernabsatzrecht, also der Verkauf von Waren und Dienstleistungen im Internet, ist ein zentraler Bestandteil Teil des Informationstechnologierechts nach der Fachanwaltsordnung (FAO).

Übrigens: Bei Bedarf prüfe ich auch Ihren Online-Shop oder Ihr Verkäuferkonto auf einer Internethandelsplattform auf weitere Verstöße. Gerne helfe ich Ihnen, sich vor zukünftigen Abmahnungen zu schützen. Auf meiner Kanzleiseite finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz/IT-Recht, die regelmäßig um neue Einträge ergänzt werden.

Rechtsanwalt

Dr. jur. Ole Damm

Fachanwalt für IT-Recht

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV Rheinland)


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