Erbschaft, Abwicklung, Erbengemeinschaft Immobilie Spanien: Aufteilung unter deutschen Miterben zugunsten eines Erben

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Vollabwicklung aus einer Hand: Nachlasabwicklung,  Erbschaftsabwicklung in Spanien, Erbschaftssteuerbegleichung und Aufloesung der Erbengemeinschaft über eine Immobilie in Spanien  steuerliche Planung und rechtliche Durchführung, so dass ein Miterbe zu 100% das Immobilieneigentum erwirbt.

Aktualisiert zum 21.10.2023

Unser Service in Spanien, Mallorca, Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura, Katalonien, Barcelona, Sitges, Cambrils, Valencia, Alicante, Murcia und Andalusien. Mit Anwaltsvollmacht können wir für alle Beteiligten in Spanien ohne Anreise der Miterben vertreten und die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft oder auch der Miteigentümergemeinschaft durchführen. Die Beratung ist jederzeit telefonisch oder per Videokonferenz möglich.

Erbengemeinschaften entstehen, in dem die verstorbenen Eltern beispielsweise 3 Kinder als Erben einsetzen. Die Erben leben allesamt in Deutschland und die Immobilie ist in Spanien, sei es auf Mallorca, Teneriffa oder in Katalonien. Nur ein Kind möchte die Immobilie nutzen oder umbauen und deshalb das Alleineigentum erlangen. Statt einer Immobilie, kann es sich auch nur um ein Bankkonto in Spanien handeln. Der richtige juristische Weg der Teilung der Gemeinschaft ist die Auseinandersetzung („disolucion“).

In dem Falle, dass von den 3 Miteigentümern nur einer das Volleigentum übernehmen möchte, greift der Fall der einfachen Miteigentumsauflösung, die als „disolucion de comunidad de bienes“ bezeichnet wird und direkt zusammen mit bzw. nach der Erbschaftsannahme durchgeführt werden kann.

Steuertipp 2024: Es darf kein Mehrwert übertragen werden, sonst fiele Grunderwerbssteuer von 6–13 %, je nach spanischer Region, an. Wird jedoch die Quote des Miterben gemäß dem Erbschaftswert übertragen, dann fiele nur die Dokumentensteuer von 0.75–1.5 % an.

Billigste Variante, die nach dem Wert der Immobilie variieren kann, bei einem Immobilienwert von 210.000 Euro:

  • Anwaltskosten Erbschaftsabwicklung, Erbauseinandersetzung und Miteigentumaufloesung und Zuweisung von 100% Eigentum an einen Miterben: 3000 Euro zzgl. MwSt.
  • Notar, Grundbuch: ca. 1.800 Euro

Steuern Auflösungsurkunde – Dokumentensteuer:

  • Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura: 0.75 % auf den Erwerbswert
  • Mallorca: 1.5% auf den Erwerbswert
  • Katalonien: 1.5% auf den Erwerbswert
  • Andalusien, 1.2% auf den Erwerbswert
  • Valencia, Alicante: 1.5% auf den Erwerbswert

Steuerfalle: Erhalten die beiden ausscheidenden Miteigentümer statt 140.000 Euro den Wert von 160.000 Euro ausbezahlt, dann ist dieser Überhang separat mit 6,5 % auf Teneriffa und 8 % auf Mallorca zu besteuern. Die rechtliche Verteidigung wäre, nachzuweisen, dass der Überwert unumgänglich war, bspw. durch Sonderzahlungen für Renovierungen etc.
Neben der Grunderwerbssteuer ist auch die Gewinnsteuer mit 19% zu beachten, und deshalb ist eine ordentliche steuerliche Planung vor der Durchführung erforderlich.


Ausnahme: Wird die Immobilie gewerblich touristisch vermietet, dann gelten besondere steuerliche Bestimmungen und es wird nach AJD OS besteuert.

Sonderfälle:
Die beiden Miteigentümer werden nicht ausbezahlt, sondern erhalten eine andere Immobilie in Deutschland oder Spanien. Dies ist eine Steuerfalle, da die Besteuerung wegen eines Tausches – „permuta“ – mit der Grunderwerbssteuer greifen würde.

Oder aber es gibt nicht nur 3 Miteigentümer durch Erbschaft, sondern die Witwe hat noch ein Nießbrauchrecht. In diesem Falle wird das Nießbrauchrecht wie ein weiterer Eigentümer behandelt.
 
Nutzen Sie unseren Service in ganz Spanien, mit Vollabwicklung der, Erbschaft, Miteigentumsauflösung und Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft.



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