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Erbschaftsteuererklärung - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 3 Minuten Lesezeit

Die wichtigsten Fakten

  • Die Erbschaftsteuererklärung ist eine Erklärung, die man dem Finanzamt zukommen lässt, wenn man ein Erbe antritt.
  • Erben müssen in der Regel innerhalb von 3 Monaten nach Eintritt des Erbfalls ihre Erbschaft dem zuständigen Finanzamt melden.
  • Sollten Erben dann vom Finanzamt dazu aufgefordert werden, müssen sie binnen 1 Monat eine Erbschaftsteuererklärung abgeben.
  • Durch einen entsprechenden Antrag vor Fristende kann diese Frist verlängert werden.
  • In der Erbschaftsteuererklärung muss das vollständige Vermögen des Erblassers aufgeführt werden.

Was ist eine Erbschaftsteuererklärung?

Bei der Erbschaftsteuererklärung handelt es sich um eine Erklärung, die man beim Finanzamt abgibt, wenn man eine Erbschaft gemacht hat. Sie ist im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt und bildet die Grundlage für die Entscheidung des Finanzamts, ob der Erbe auf den Nachlass Steuern bezahlen muss.

Sobald das Finanzamt von einem Erbfall Kenntnis erhält, der womöglich erbschaftsteuerrechtlich relevant ist, schickt es allen an diesem Erbfall Beteiligten eine Erbschaftsteuererklärung zu. Dabei sind allerdings nur die gesetzlichen, beziehungsweise direkt offensichtlichen Erben, zum Beispiel Kinder und Ehepartner, dem Finanzamt bekannt. Wurden in einem Testament andere Personen benannt, können diese dem Finanzamt unbekannt sein. Zuständig ist dabei nicht das Finanzamt des Erben, sondern das letzte Finanzamt des Erblassers.

Bei der Erbschaftsteuer handelt es sich um eine reine Landessteuer. Das heißt, sie kommt vollständig den einzelnen Bundesländern zugute. Folglich existiert keine allgemeingültige Erbschaftsteuererklärung für ganz Deutschland, sondern es bestehen kleine Unterschiede je nach Bundesland.

Wer muss eine Erbschaftsteuererklärung abgeben?

Erben müssen im Regelfall binnen 3 Monaten dem zuständigen Finanzamt das Erbe melden. Diese Verpflichtung besteht jedoch nicht, wenn ein Testament beim Nachlassgericht eröffnet wurde oder der Erblasser ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag angefertigt hat. In diesem Fall wird das Finanzamt vom zuständigen Nachlassgericht oder Notar über die Erbschaft in Kenntnis gesetzt.

Da Steuerfreibeträge existieren, kommt es bei der Frage, ob auf ein Erbe Steuern anfallen, auf die Höhe des Vermögens und den Verwandtschaftsgrad zum Erblasser an. Nähere Verwandte profitieren dabei von höheren Freibeträgen. Wenn diese Freigrenzen nicht überschritten werden, muss keine Erbschaftsteuer gezahlt werden. Solange der Nachlass nicht größer ist als der anzuwendende Steuerfreibetrag, muss im Regelfall keine Erbschaftsteuererklärung abgegeben werden.

Auch wenn die Höhe des Vermögens unterhalb der Freigrenze bleibt, kann es passieren, dass das Finanzamt dennoch eine Erbschaftsteuererklärung verlangt.

Erben sind also nicht verpflichtet, von sich aus eine Erbschaftsteuererklärung abzugeben. Es genügt die angesprochene Meldung des Erbes. Sollte es schließlich zu einer Aufforderung durch das Finanzamt kommen, muss allerdings eine Erbschaftsteuererklärung eingereicht werden.

Auf welche Art und Weise muss die Erbschaft dem Finanzamt gemeldet werden?

Der Erbe muss hierzu lediglich eine formlose Erklärung durch ein kurzes Schreiben gegenüber dem Finanzamt abgeben. In diesem sollten folgende Angaben nicht fehlen:

  • Vorname und Familienname, Beruf sowie Wohnung des Erblassers oder Schenkers und des Erwerbers
  • Todestag und Sterbeort des Erblassers oder Zeitpunkt der Durchführung der Schenkung
  • Gegenstand und Wert des Erbes oder der Schenkung
  • Rechtsgrund, wie z. B. Vermächtnis oder gesetzliche Erbfolge
  • Art der persönlichen Verhältnisse des Erben zum Erblasser oder Schenker, wie beispielsweise Verwandtschaftsgrad
  • Informationen über Art, Zeitpunkt und Wert früherer Zuwendungen durch den Erblasser oder Schenkenden

Wie lange ist die Frist zur Abgabe der Erbschaftsteuererklärung?

Wenn Erben ein entsprechendes amtliches Formular vom Finanzamt erhalten, muss die Erbschaftsteuererklärung binnen einer Frist von 1 Monat zurückgeschickt werden. Sollten Erben diese Frist nicht einhalten können, haben sie die Möglichkeit, beim Finanzamt einen Antrag auf Fristverlängerung zu stellen.

Zu diesem Zweck genügt ein formloses Schreiben. Dieses muss vor Fristende beim zuständigen Finanzamt eingehen. Bei vielen Finanzämtern kann der erforderliche Antrag zudem auch online rechtzeitig gestellt werden.

Was muss eine Erbschaftsteuererklärung enthalten?

In der Erbschaftsteuererklärung ist laut ErbStG das komplette Vermögen des Verstorbenen anzugeben. Zudem sind auch Vorschenkungen des Erblassers an den Erben zu nennen, falls diese noch keine 10 Jahre in der Vergangenheit liegen.

Allerdings kann der Erbe auch Nachlassverbindlichkeiten angeben, die seine Steuerlast reduzieren. Dazu gehören die Beerdigungskosten und die Kosten für die Regelung des Nachlasses, z. B. die Gebühren für die Testamentseröffnung.

Foto(s): ©stock.adobe.com/butch

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