Erneut: Schreiben von Rechtsanwalt S. für die Wetega UG (haftungsbeschränkt)

  • 3 Minuten Lesezeit

Mir wurden mehrere Schreiben von Rechtsanwalt S. für die Wetega UG (haftungsbeschränkt) vorgelegt. Wenn Sie ebenfalls ein solches Schreiben erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu dem Vorgehen der Wetega UG (haftungsbeschränkt):

Aus meiner Tätigkeit ist mir bekannt, dass Rechtsanwalt S. bereits seit geraumer Zeit für die Wetega UG (haftungsbeschränkt) gegen Wettbewerbsverstöße im Internet vorgeht. Über die entsprechenden Fälle hatte ich daher in der Vergangenheit bereits mehrfach auf der Internetseite meiner Kanzlei und auch hier berichtet:

https://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-wetega.htm

https://www.anwalt.de/rechtstipps/schreiben-der-wetega-ug-wegen-fehlender-registrierung-nach-verpackg_184590.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-der-wetega-ug-wegen-ruecksendekosten-info-bei-ebay-plus_180839.html

Zu den weiteren hier vorliegenden Schreiben:

In den weiteren hier vorliegenden Schreiben geht es um unterschiedliche Vorwürfe:

Bei einem Teil der mir vorliegenden Schreiben geht es um das Angebot von Quarzuhren einer bestimmten Marke ohne die erforderliche Registrierung bei der Stiftung EAR.

Bei einem anderen Teil der mir vorliegenden Schreiben geht es um das Angebot von Haushaltsgeräten ohne die erforderliche Registrierung beim Verpackungsregister LUCID nach den Vorgaben des Verpackungsgesetzes (VerpackG).

Unabhängig davon, worum es in den Schreiben jeweils geht, wird in den Schreiben stets ein außergerichtliches Vergleichsangebot unterbreitet. Die entsprechenden Vorschläge sehen unter anderem vor, dass eine Aufwandspauschale gezahlt wird (in den Schreiben, in denen es um die Registrierung bei der Stiftung EAR geht: 450,00 Euro; in den Schreiben, in denen es um die Registrierung beim Verpackungsregister LUCID geht: 250,00 Euro).

Und um den Vorschlägen etwas mehr Nachdruck zu verleihen, wird die Veranlassung weitergehender Maßnahmen angedeutet:

In den Schreiben, in denen es um die Registrierung bei der Stiftung EAR geht, heißt es:

„Sofern die von meiner Mandantin geltend gemachte Aufwandspauschale nicht erstattet wird, betrachtet meine Mandantin ihr Vergleichsangebot als abgelehnt. Meine Mandantin hat dann Veranlassung zur Einleitung der förmlichen Verfahren zwecks Durchsetzung der gegebenen Unterlassungsansprüche. Sie müssen für diesen Fall mit erheblichen Nachteilen rechnen.“

In den Schreiben, in denen es um die Registrierung beim Verpackungsregister LUCID geht, heißt es:

„Der Verstoß gegen das Verpackungsgesetz ist wettbewerbsrechtlich unlauter nach § 3, 3a UWG. Dieser Verstoß führt zu einer sog. Wiederholungsgefahr im Rechtssinne. Diese Wiederholungsgefahr kann ausschließlich durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung beseitigt werden. Die bloße Nachholung der Registrierung beim Verpackungsregister allein ist hierzu keinesfalls ausreichend. Sollte das Angebot meiner Mandantin von Ihnen also nicht akzeptiert werden, müsste meine Mandantin Sie in einem formellen Verfahren auf Unterlassung und nötigenfalls auch vor Gericht in Anspruch nehmen. Dieses Verfahren wird dann ganz erhebliche zusätzliche Rechtsanwalts-, ggf. auch Gerichts- und Reisekosten verursachen.“

Meine Einschätzung:

Meiner Meinung nach bestehen in den mir vorliegenden Fällen unabhängig von der Berechtigung der jeweils erhobenen Vorwürfe greifbare Anhaltspunkte dafür, dass die Schreiben rechtsmissbräuchlichen Charakter haben und vorrangig dazu dienen sollen, Einnahmen zu generieren.

Meine Empfehlungen:

  1. Veranlassen Sie ohne vorherige Beratung keine Zahlung.
  2. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Verfahren.

Weitere Informationen zu mir und meiner einer Tätigkeit können Sie meiner Profilseite, meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Sie haben auch ein Schreiben von Rechtsanwalt S. erhalten?

Wenn Sie auch Post von Rechtsanwalt S. für die Wetega UG (haftungsbeschränkt)

erhalten haben:

  • Rufen Sie mich einfach an unter: 0381 260 567 30
  • Schicken Sie mir eine E-Mail an: rostock@internetrecht-rostock.de
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ direkt unter diesem Rechtstipp eine Mitteilung zukommen.


Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Internetrecht-Rostock.de

Übrigens: Rechtsanwalt S. geht auch für andere Unternehmen gegen Wettbewerbsverstöße vor. In den letzten Monaten wurden mir insoweit Schreiben von Rechtsanwalt S. für die folgenden Unternehmen vorgelegt:

Sachse Vertriebs Marlen und Swen Sachse GbR

https://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-sachse-vertriebs-gbr.htm

Como Sonderposten GmbH

https://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-como-sonderposten-gmbh.htm

Juwelier Chronotage GmbH

https://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-juwelier-chronotage.htm

iOcean UG (haftungsbeschränkt)

https://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-iocean-ug.htm


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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