Erneute Abmahnung der Quante-Design GmbH & Co. KG durch Kanzlei Dr. Bahr

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Uns liegt erneut eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Dr. Bahr durch Frau Rechtsanwältin Kathrin Silge für die Quante-Design GmbH & Co. KG vor. Letztere ist v. a. tätig im Bereich des Vertriebs von Sonnenschirmen. Es werden diverse Wettbewerbsverstöße gerügt.

1. Die Verstöße

Die Quante-Design GmbH & Co. KG wirft dem Abgemahnten, einem Konkurrenten im Bereich des Onlinehandels in der Produktkategorie Sonnenschirme, diverse wettbewerbsrechtlich relevante Mängel in seinem Onlineshop vor. Beispielsweise sei es nicht zulässig, einen Schirm mit Ständer abzubilden, wenn der Ständer nicht in dem angezeigten Preis inbegriffen sei. Des Weiteren sollen wesentliche Merkmale der angebotenen Ware nicht in der Artikelbeschreibung genannt sein. Schließlich werden auch unwirksame AGB-Klauseln im Bereich der Zahlungsbedingungen und des Gerichtsstands gerügt.

2. Die Forderungen

Die Quante-Design GmbH & Co. KG fordert zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, für welche ein Entwurf der Abmahnung beigefügt wurde. Eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.100 Euro soll für jede künftige Zuwiderhandlung anfallen.

Der Gegenstandswert wurde im vorliegenden Fall auf 20.000 Euro festgesetzt. Demzufolge wird die Erstattung von Abmahnkosten in Höhe von 1.171,67 EUR inkl. MwSt. gefordert.

3. Unsere Empfehlung

Sind Sie auch von einer solchen Abmahnung der Kanzlei Dr. Bahr betroffen? Oder befinden Sie sich in einem gerichtlichen Verfahren mit der Firma Quante-Design? Dies sollten Sie ernst nehmen und die gesetzten Fristen beachten. Rufen Sie uns gleich an oder schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail, Fax oder Post (unsere Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite). Für die Prüfung Ihrer Unterlagen und unsere Ersteinschätzung fallen keine Kosten an. Alle unsere Rechtsanwälte sind ausnahmslos Fachanwälte. Wir haben in über 10 Jahren zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren geführt und sind bundesweit tätig. Werfen Sie zudem gerne einen Blick auf die Gegnerliste unserer Kanzlei (vgl. hierzu den Link auf der rechten Seite)!

  • Kontaktieren Sie nicht selbst die Gegenseite oder deren Prozessbevollmächtigte!
  • Geben Sie vorläufig keine schriftlichen oder mündlichen Erklärungen ab!
  • Erteilen Sie ohne fachgerechte Beratung keine Auskünfte und zahlen Sie vorläufig noch keine Abmahnkosten!

4. Warum unsere Kanzlei?

Das Wettbewerbsrecht gehört in den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz”. Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Damm & Partner sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Dr. jur. Ole Damm hat zudem auch zum Bereich Gewerblicher Rechtsschutz promoviert. Wir haben über 10 Jahre Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen im Gewerblichen Rechtsschutz und wir haben mehrere Verfahren bis zum Bundesgerichtshof begleitet. Gerne helfen wir Ihnen auch bei der Prüfung oder Absicherung Ihres Onlineshops und/oder Verkaufsauftritts auf einer Internethandelsplattform wie Amazon oder eBay. Auf unserer Kanzleiseite finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz / IT-Recht, die werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Rechtsanwalt
Dr. jur. Ole Damm
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht



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