Erneuter Prozesserfolg gegen Vermittler von PIM-Goldanlagen

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Nachdem wir im Oktober bereits einen ersten wichtigen Prozesserfolg gegen die Inhaberin des Goldhauses Paßora vor dem Landgericht Leipzig erzielt haben, folgte jetzt der nächste Erfolg.

Diesmal hat das LG Würzburg einen Vermittler von PIM-Goldanlagen verurteilt an den von uns vertretenen Anleger den gesamten Anlagebetrag über 20.000,00 Euro zurückzuzahlen.

Ebenso wie schon das LG Leipzig folgte auch hier das Gericht unserer Argumentation und stellte gleich mehrere Verstöße des Vermittlers gegen seine Aufklärungspflichten fest. Das Urteil wurde erst am 11.11.2020 verkündet und ist daher noch nicht rechtskräftig. Es zeigt sich jetzt aber ein ganz klarer Trend in der Rechtsprechung zu Gunsten der Anleger von PIM-Goldanlagen.

Hierzu führt Rechtsanwalt Schiller aus: „Die Gerichte sind bisher unisono zu dem Ergebnis gekommen, dass von den Vermittlern der PIM-Goldanlagen Versprechungen gemacht wurden, die ganz einfach nicht zutrafen und wesentliche Umstände den Anlegern schlicht verheimlicht wurden.“

Dies hatte bei der Vermarktung der PIM-Goldanlagen durchaus System, so Rechtsanwalt Schiller, „denn unsere Mandanten schildern den Inhalt und die Abläufe der Beratungsgespräche immer sehr ähnlich. Dies scheint das Ergebnis der Vermittlerschulungen bei PIM gewesen zu sein, bei denen den Vermittlern immer die gleichen Werbeaussagen eingetrichtert wurden. Jeder Vermittler von Kapitalanlagen ist jedoch verpflichtet, diese vorher einer kritischen Prüfung zu unterziehen. Dies wurde leider allzu oft vernachlässigt – vermutlich auch, weil von der PIM Gold GmbH hohe Vermittlungsprovisionen gezahlt wurden.“

Im Ergebnis kommt das Urteil des LG Würzburg allen Anlegern zugute, die von Vermittlern über PIM-Goldanlagen nicht vernünftig aufgeklärt wurden. Denn Ihnen bietet dieses erneute positive Urteil die Chance, sich Ihr verlorenes Geld zurückzuholen.

Wenn Sie betroffen sind, prüfen wir auch Ihren Fall gerne individuell. Unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos.


https://www.sgp-recht.de/


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