Erwerb eigener Geschäftsanteile durch die GmbH: So vermeiden Sie rechtliche Fallstricke und finanzielle Risiken

  • 4 Minuten Lesezeit

Der Erwerb eigener Geschäftsanteile durch eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist ein rechtlich anspruchsvolles Thema, das in der Praxis einer genauen Prüfung und Abwägung bedarf. Die gesetzlichen Bestimmungen zu diesem Thema sollen einerseits den Schutz der Gesellschaftsgläubiger gewährleisten und andererseits die Interessen der Gesellschafter wahren. In diesem Artikel werden die Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Erwerbs eigener Geschäftsanteile durch eine GmbH erläutert.

Gesetzliche Grundlagen

Der Erwerb eigener Geschäftsanteile durch eine GmbH ist in § 33 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) geregelt. Der GmbH ist es hiernach grundsätzlich gestattet, eigene Geschäftsanteile mit voll eingezahlten Einlagen zu erwerben. Allerdings sind dabei strenge Voraussetzungen zu erfüllen, um den Schutz der Gesellschaft, ihrer Gläubiger und Gesellschafter zu gewährleisten.

Voraussetzungen für den Erwerb eigener Geschäftsanteile

Damit eine GmbH ihre eigenen Geschäftsanteile erwerben kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

Finanzielle Mittel der GmbH

Der Erwerb eigener Geschäftsanteile darf nicht zur Gefährdung des Stammkapitals der GmbH führen. Gemäß § 33 Abs. 2 GmbHG darf der Erwerb nur aus frei verfügbarem Vermögen erfolgen. Das bedeutet, dass die Gesellschaft auch nach dem Erwerb der Anteile ausreichend Kapital für die Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten haben muss. Insbesondere darf der Erwerb nicht zu einer Unterbilanz oder gar zu einer Insolvenz der Gesellschaft führen.

Zustimmung der Gesellschafterversammlung

Ein weiterer zentraler Punkt ist die Zustimmung der Gesellschafterversammlung. Der Erwerb eigener Anteile bedarf eines Beschlusses der Gesellschafter, der in der Regel mit einer qualifizierten Mehrheit gefasst werden muss. Dabei ist zu beachten, dass die genauen Anforderungen für diesen Beschluss in der Satzung der GmbH geregelt sein können. In vielen Fällen ist eine Dreiviertelmehrheit erforderlich.

Erwerbszweck und -umfang

Der Erwerb eigener Anteile ist nur unter bestimmten Umständen und Zwecken zulässig. Häufige Gründe sind z. B.:

  • Abfindung ausscheidender Gesellschafter,
  • Einziehung der Anteile zur Kapitalherabsetzung,
  • Umstrukturierungsmaßnahmen (Fusion, Spaltung etc.).

Zudem muss der Erwerb der Anteile verhältnismäßig sein. Die GmbH darf grundsätzlich nicht sämtliche eigenen Anteile erwerben, da dies zur Auflösung der Gesellschaft führen würde.

Formelle Anforderungen

Der Erwerb eigener Anteile bedarf der notariellen Beurkundung, insbesondere wenn eine Änderung des Gesellschaftsvertrags damit verbunden ist. Auch ist die Eintragung in das Handelsregister erforderlich.

Rechtsfolgen des Erwerbs eigener Geschäftsanteile

Der Erwerb eigener Geschäftsanteile hat verschiedene rechtliche und wirtschaftliche Konsequenzen:

Stimm- und Verwaltungsrechte

Mit dem Erwerb der Anteile erlöschen die Stimmrechte der betreffenden Geschäftsanteile. Die GmbH kann die erworbenen Anteile nicht für die Ausübung von Gesellschafterrechten nutzen. Das bedeutet, dass die Stimmrechte dieser Anteile ruhen, was insbesondere bei Abstimmungen in der Gesellschafterversammlung von Bedeutung ist.

Vermögensrechtliche Folgen

Erworbene Anteile gelten als Gesellschaftsvermögen. Die Gesellschaft hat daher kein Recht, Dividenden auf diese Anteile zu zahlen. Zudem dürfen die Anteile nicht zu einem Preis unter ihrem Nennwert verkauft werden, um die Kapitalbasis der GmbH zu schützen.

Wiederveräußerung der Anteile

Eine GmbH hat grundsätzlich die Möglichkeit, die erworbenen eigenen Geschäftsanteile wieder zu veräußern. Dabei ist zu beachten, dass eine Veräußerung an Dritte, insbesondere an Nicht-Gesellschafter, ebenfalls der Zustimmung der Gesellschafterversammlung bedarf.

Kapitalherabsetzung

Die GmbH kann erworbene Anteile auch einziehen und damit eine Kapitalherabsetzung vornehmen. Auch hierfür sind bestimmte rechtliche Vorgaben zu beachten, insbesondere im Hinblick auf Gläubigerschutz und Eintragungen im Handelsregister.

Rechtstipp: 

Bevor eine GmbH den Erwerb eigener Geschäftsanteile erwägt, sollte eine umfassende rechtliche und wirtschaftliche Prüfung stattfinden. Dabei ist vor allem die finanzielle Situation der Gesellschaft sorgfältig zu analysieren, um sicherzustellen, dass der Erwerb nicht zur wirtschaftlichen Schieflage führt. Zudem sind die Zustimmungserfordernisse und mögliche Konsequenzen auf die Stimmrechtsverhältnisse innerhalb der Gesellschaft zu berücksichtigen.

Der Erwerb eigener Geschäftsanteile ist ein komplexer Vorgang mit weitreichenden rechtlichen Folgen. Es empfiehlt sich daher dringend, vor einer solchen Transaktion eine anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um alle rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Aspekte zu klären und Fallstricke zu vermeiden. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann zudem bei der Erstellung notwendiger Beschlussvorlagen und Vertragsunterlagen unterstützen.

Die Kanzlei Mutschke ist in Deutschland als eine der führenden Kanzleien im Bereich des Unternehmensrecht tätig. Kontaktieren Sie uns, gerne helfen wir auch Ihnen!

Vielleicht kennen Sie uns auch schon aus dem TV oder aus der Zeitung? Rechtsanwältin Nicole Mutschke ist eine der bekanntesten deutschen Rechtsanwältinnen und als Rechtsexpertin regelmäßiger Gast in zahlreichen TV Sendungen und Zeitungen/Zeitschriften. Unter anderem ist sie bekannt aus dem ZDF, RTL, ntv, sternTV, Achtung Verbrechen!, WDR, BILD, Handelsblatt und vielen weiteren Formaten.

Auf unseren Social Media-Kanälen geben wir spannende Einblicke in die Rechtswelt und versorgen unsere Zuschauer mit nützlichen Tipps und der aktuellsten Rechtsprechung zu relevanten Themen. Auf YouTube folgen uns mehr als 150.000 Menschen, auf TikTok knapp 140.000.

Foto(s): pixabay


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Nicole Mutschke

Beiträge zum Thema