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Es war Mord - Oscar Pistorius drohen mindestens 15 Jahre Haft

  • 2 Minuten Lesezeit
Johannes Schaack anwalt.de-Redaktion

[image]Es war ein spektakulärer Prozess mit Höhen, Tiefen und überraschenden Wendungen, der die Presselandschaft bisher über zwei Jahre lang in Atem gehalten hat. Doch nun scheint eines der aufsehenerregendsten Gerichtsverfahren der letzten Jahre endgültig vor seinem Abschluss zu stehen. Denn jetzt steht es fest: Das umstrittene Urteil vom 11.09.2014, das auf fahrlässige Tötung lautete, ist aufgehoben. Oscar Pistorius ist ein Mörder.

Jähes Aus für die Bilderbuchkarriere des ehemaligen Olympia-Superstars

Der südafrikanische Paralympics-Star hatte im Alter von damals nur 27 Jahren als Athlet in seiner Disziplin so gut wie alles erreicht. Am Valentinstag 2013 nahm der kometenhafte Aufstieg des begnadeten Läufers mit den zwei Unterschenkelprothesen jedoch ein jähes Ende. Am 14.02.2013 erschoss Pistorius zu frühmorgendlicher Stunde in seinem Anwesen seine Freundin Reeva Steenkamp. Die tödlichen Schüsse waren durch die geschlossene Toilettentür gefallen. Pistorius gab nach der Tat an, Steenkamp für einen Einbrecher gehalten zu haben. Er habe sein Leben in Gefahr gesehen und in Notwehr gehandelt

Nicht unumstrittene, milde Strafe für Pistorius

Der ehemalige Olympia-Shootingstar wurde schließlich am 11.09.2014 wegen fahrlässiger Tötung und Verstoß gegen das Waffengesetz zu fünf Jahren Haft verurteilt. Wegen guter Führung wurde es dem jungen Athleten jedoch bereits nach zwölf Monaten gestattet, nach Entrichtung einer Kaution den Rest seiner Strafe in Hausarrest zu verbringen. Aufgrund des teils unklaren Tathergangs und der umstrittenen Beweislage war das durchaus milde Urteil jedoch vor dem Kreuzfeuer der Kritik nicht gefeit. Enttäuscht zeigten sich allen voran die Eltern von Reeva Steenkamp, deren Leben von einem Tag auf den anderen aus den Fugen geraten war. Dasselbe galt für die Staatsanwaltschaft, die deshalb Berufung gegen das Urteil einlegte.

Das Ergebnis der Berufung: krimineller Vorsatz

Nachdem der Fall durch das Berufungsgericht im südafrikanischen Bloemfontein völlig neu aufgerollt wurde, steht das Ergebnis nun fest: Das vorangegangene Urteil wurde als ungültig erklärt. Die folgenschwere Tat am 14.02.2013 war Mord. Pistorius habe, als er Reeva Steenkamp erschoss, mit „kriminellem Vorsatz“ („criminal intent“) gehandelt, so verkündete am heutigen Tag Richter Eric Leach in Bloemfontein. Gemäß Expertenberichten ist der Tatbestand des „murder with criminal intent“ im deutschen Rechtssystem mit Totschlag vergleichbar. Im südafrikanischen Rechtssystem drohen Pistorius nun mindestens 15, maximal 25 Jahre Haft. Das exakte Strafmaß soll im neuen Jahr verkündet werden. Pistorius selbst war bei der Verkündung des Urteils nicht anwesend.

Gerechtigkeit für Reeva Steenkamp?

Ein echter Paukenschlag also, der die Stimmen der Kritiker des umstrittenen ersten Urteils vor über einem Jahr endgültig zum Verstummen gebracht haben sollte. Die größte Erleichterung dürften hierbei wohl die Angehörigen von Reeva Steenkamp verspüren. Dessen ungeachtet ist die Spannung groß, welches Strafmaß verkündet werden wird und ob sich weitere überraschende Entwicklungen ergeben werden. Denn wie uns der spektakuläre Fall bisher gelehrt hat, sind verblüffende Wendungen nicht nur Material für einen fesselnden Kriminalroman oder ein Prime-Time-TV-Drama.

(JSC)

Foto(s): ©iStockphoto.com

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