EU-Marke beim EUIPO anmelden – so geht's!

  • 6 Minuten Lesezeit

Marken – Wichtig für den Erfolg Ihres Unternehmens!

Marken und Kennzeichen erfüllen die wichtige Funktion, ein Unternehmen und seine Produkte oder Dienstleistungen hervorzuheben und von den Leistungen von Wettbewerber abzugrenzen – eine Rolex ist nicht nur irgendeine Uhr, ein Apple-iPhone nicht nur ein beliebiges Smartphone! Marken, Kennzeichen und anderes Intellectual Property ist daher von zunehmender Bedeutung für den dauerhaften wirtschaftlichen Erfolg von Unternehmen in allen Wirtschaftsbereichen. Nicht selten stellen Marken und anderes Intellectual Property eine großen, in einigen Fällen sogar den größten Vermögenswert eines Unternehmens dar. Der Schutz des Wertes Ihrer Marken und Kennzeichen sollte daher oberste Priorität haben!

Wenn Sie dazu Fragen haben, sprechen Sie uns gerne hier an!

Wir sind bundesweit tätige Anwälte für Markenrecht und gehören laut Handelsblatt/Best Lawyers (2022, 2023) zu "Deutschlands Besten Anwälten" für den Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes, zu dem auch das Markenrecht gehört. Zudem sind wir laut The Legal 500 (2022, 2023) eine "Führende Kanzlei" für urheberrechtliche Streitigkeiten. 

Was ist eine EU-Marke?

In der Beratung empfehlen wir in der Regel, eine Marke als europäische Marke (European Trademark, EUTM) beim Europäischen Amt für geistiges Eigentum (EUIPO) anzumelden. Eine EU-Marke ist ein eingetragenes Kennzeichen, das die Verwendung eines Zeichens für Waren oder Dienstleistungen in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union schützt. Wenn gewünscht kann zusätzlich Schutz z.B. in Großbritannien (UK), der Schweiz und Norwegen, sowie in weiteren Ländern beantragt werden.

Zwar ist zu beachten, dass für alle Länder, in denen eine Marke angemeldet wird, ein Benutzungszwang besteht. D.h., dass eine Marke dort auch ernsthaft benutzt werden muss, um ihren Schutz nicht zu verlieren. Die Nutzung muss aber nicht sofort aufgenommen werden, sondern erst mit Ablauf der Benutzungsschonfrist von 5 Jahren. Zudem reicht es für das Gebiet der EU aus, wenn die Benutzung in einem wesentlichen Teil der EU stattfindet, wobei hier vertreten wird, dass die Benutzung in nur einem größeren Land der EU, z.B. in Deutschland oder Frankreich, ausreicht.

Wie läuft die Anmeldung eine EU-Marke ab?

Vorbereitung der Anmeldung

Bevor Sie eine EU-Marke anmelden, sollten Sie einige Dinge beachten:

  • Wählen Sie ein geeignetes Zeichen für Ihr Unternehmen und Ihre Produkte und Dienstleistungen. In rechtlicher Hinsicht ist dabei wichtig, dass die Markeunterscheidungskräftig ist, d.h., sie muss geeignet sein, die Waren oder Dienstleistungen Ihres Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Zudem darf die Bezeichnung nicht lediglich beschreibend sein für die von Ihnen angebotenen Waren und Dienstleistungen.

    Gerne können wir Sie hierbei unterstützen! Wir prüfen für Sie, ob Ihre Marke für die von Ihnen angebotenen Waren und Dienstleistungen geeignet und unterscheidungskräftig ist, und stellen sicher, dass ihre keine sonstigen Eintragungshindernisse entgegenstehen.

  • Suchen Sie nach Kollisionen, bzw. beauftragen Sie einen erfahrenen Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin mit einer gründlichen Kollisionrecherche! Stellen Sie unbedingt sicher, dass Ihre Marke keinem anderen, älteren Zeichen (z.B. Marken, aber auch Firmen/ Unternehmenskennzeichen so ähnlich ist, dass es zu einer Verwechslung (Herkunftstäuschung) oder einer unlauteren Rufausbeutung kommt.

    Hier sollten Sie nicht sparen! Es besteht andernfalls das große Risiko, dass die Inhaber älterer Kennzeichenrechte eine kostenpflichtige Abmahnung aussprechen und Widerspruch gegen die Anmeldung ihrer Markenanmeldung erheben. Das verursacht erheblichen Aufwand und hohe zusätzliche Kosten! Unter Umständen gehen sogar alle bisherige Investitionen in eine Marke verloren!

    Wir führen daher im Rahmen einer Markenanmeldung immer eine gründliche Identitätsrecherche durch, d.h. wir suchen in den Registern des DPMA, EUIPO und UKIPO, im Handelsregister und in weiteren Datenbanken nach älteren Marken und Unternehmenskennzeichen/ Firmen etc., die identisch sind oder einen identischen Wortbestandteil identisch enthalten, und wir bewerten für jeden Treffer das Kollisionsrisiko. Den genauen Umfang einer solchen Recherche (z.B. ob auch Ähnlichkeitsrecherche durchgeführt werden soll), stimmen wir mit Ihnen vor dem Hintergrund des identifizierten Risikos ab. Sprechen Sie uns gerne darauf an!

  • Erstellen Sie eine klares und präzises Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen, für die Sie die Marke schützen möchten, oder lassen Sie dies von einem im Markenrecht erfahrenen Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin erstellen. Mit diesem Waren- und Dienstleistungsverzeichnis wird der inhaltliche Schutzbereich der Marke festgelegt. Auch hier ist genau darauf zu achten, möglichst keine Waren und Dienstleistungen auszuwählen, für die bereits ältere Rechte Dritter bestehen. Um kostenträchtige Monierungen des Markenamts EUIPO und Verzögerungen bei der Eintragung zu vermeiden, sollten zudem möglichst die Begrifflichkeiten des EUIPO verwendet werden. Auch dabei unterstützen wir Sie gerne!

Anmeldung der Marke beim europäischen Markenamt EUIPO

Wenn diese Vorarbeiten erledigt sind, kann die Anmeldung der Marke bei dem EUIPO erfolgen. Dies geschieht durch Einreichung eines entsprechenden Antrags, mit den erforderlichen Informationen 

  • zu Ihrer Marke,

  • dem Waren- und Dienstleistungsverzeichnius, und 

  • den Angaben zu Ihrem Unternehmen (Markeninhaber)

sowie der Einzahlung der Anmeldegebühren.

Nach der Anmeldung wird Ihre Marke von speziell geschulten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen EUIPO geprüft, u.a. darauf ob der Anmeldung Eintragungshindernisse entgegen stehen. Wenn Ihre Marke die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, wird sie eingetragen. Das Verfahren dauert in der Regel mehrere Wochen. U.U. qualifiziert sich ihre Markenanmeldung für das schnellere sog. Fast Track-Verfahren. 

Widerspruchsfrist

Beim EUIPO bereits die Anmeldung einer Marke veröffentlicht. Mit dieser Veröffentlichung beginnt die dreimonatige Widerspruchsfrist, innerhalb der Inhaber älterer Kennzeichenrechte unkompliziert und kostengünstig Widerspruch gegen die Eintragung der Marke einlegen können.

Erfahrungsgemäß lassen sich in diesem Zeitraum etwaige Kollisionen und Streitigkeiten relativ schnell und kostengünstig einvernehmlich ausräumen, z.B. durch Abschluss einer sog. Abgrenzungsvereinbarung. Dadurch lassen sich teure Abmahnung und langwierige Gerichtsverfahren i.d.R. vermeiden!

Wenn Sie von einem Widerspruch gegen Ihre Markenanmeldung betroffen sind oder Ihrerseits gegen die Eintragung eine Marke eines anderen Unternehmens vorgehen wollen, sprechen Sie uns gerne an! Gerne verhandeln wir eine Abgrenzungsvereinbarung für Sie und lösen entstandene Konflikte auf. 

Wie lange ist eine eingetragene EU-Marke gültig?

Die Eintragung einer EU-Marke ist zunächst für 10 Jahre gültig. Sie kann dann beliebig oft um jeweils 10 Jahre verlängert werden.

Mit welchen Kosten ist zu rechnen?

Erfahrungsgemäß belaufen sie die Gesamtkosten (Amtsgebühren und Anwalts-Vergütung) für die Anmeldung einer EU-Marke bei dem EUIPO auf ca. 3.000 EUR (netto).

Das mag auf den ersten Blick teuer erscheinen. Sie bekommen dafür aber i.d.R. den Schutz Ihrer Marke in der gesamten Europäischen Union und die zu erwartenden Gesamtkosten enthalten bereits neben

  • den Amtsgebühren des EUIPO (typischerweise 1.000 – 1.500 EUR, abhängig von der Anzahl der Waren- und Dienstleistungsklassen) unsere Vergütung für 

  • die ausführliche Kollisionsrecherche und Risikobewertung (nach Aufwand, der von der Anzahl der Treffer/Zeichendichte und dem ermittelten Risiko abhängt) 

  • die Erstellung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses (ca. 1.000 EUR, abhängig von der Anzahl der Waren- und Dienstleistungsklassen)

  • die Anmeldung der Marke und die Beratung dazu.

Zu diesen typischen Kosten kommen ggf. weitere Kosten hinzu, z.B. wenn das Markenamt EUIPO Einwände gegen die Bezeichnung oder Teile des Waren- und Dienstleistungsverzeichnis erhebt oder Dritte aus einem (vermeintlich) älteren Recht Widerspruch oder sonstige Einwände gegen die Markenanmeldung erheben.

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein konkretes Angebot für die Anmeldung Ihrer Marke!

Achtung: Im Internet gibt es eine Vielzahl an Angeboten für die Anmeldung von Marken bei dem EUIPO oder dem Deutschen Patent und Markenamt DPMA zu sehr günstig erscheinenden Pauschalpreisen. Diese Angebote enthalten allerdings oft nicht die Amtsgebühren und v.a. nicht die Kosten für eine gründliche Kollisionsrecherche, Risikobewertung und Beratung. Daher raten wir davon nachdrücklich ab! Wenn Sie auf eine vorherige gründliche Kollisionsrecherche und Risikobewertung durch einen erfahrenen Marken-Anwalt verzichten, gehen Sie sehr erhebliche Kostenrisiken ein, die die Mehrkosten dafür um ein Vielfaches übersteigen können!

Sprechen Sie uns gerne hier an, wenn Sie eine EU-Marke anmelden wollen oder sonstige Fragen zum Markenrecht und Wettbewerbsrecht haben!

Wir sind bundesweit tätige Anwälte für Markenrecht und Wettbewerbrecht. Laut Handelsblatt/Best Lawyers (2022, 2023) gehören wir zu "Deutschlands Besten Anwälten" für den Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes, zu dem auch das Markenrecht gehört. Zudem sind wir laut The Legal 500 (2022, 2023) eine "Führende Kanzlei" für urheberrechtliche Streitigkeiten. 

Foto(s): unsplash

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