EUBKZGW: Aktuelle Entwicklung Insolvenz – Schadensersatzanspruch

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Anlegergemeinschaft – „Europäisches Branchenkompetenzzentrum für die Gesundheitswirtschaft (kurz: EUBKZGW) – wächst: Wie den Totalverlust verhindern?

Zahlreiche Anleger, die sich an der EUBKZGW beteiligt haben, stehen vor einem Scherbenhaufen. Die EUBKZGW befindet sich zwischenzeitlich in der Insolvenz und die verantwortlich Handelnden auf der Flucht. Die Rechtsanwälte der Kanzlei AdvoAdvice haben es sich zur Aufgabe gemacht, den geschädigten Anlegern zu helfen, damit der bereits eingetretene Schaden nicht in einem Totalverlust endet.

Wie ist der Stand des Insolvenzverfahrens

Bereits am 23.03.2016 fand der Prüfungstermin statt. In diesem Termin wurden die von den geschädigten Anlegern angemeldeten Forderungen geprüft. Der Insolvenzverwalter hat die Forderungen vorläufig bestritten. Für die betroffenen Anleger hat diese Bestreitung des Insolvenzverwalters zur Folge, dass die angemeldeten Forderungen nach wie vor nicht zur Insolvenztabelle festgestellt wurden. „Als Grund der vorläufigen Bestreitung wird mitgeteilt, dass der Insolvenzverwalter noch prüft, ob das von den Anlegern zur Verfügung gestellte Kapital möglicherweise als Eigenkapital der EUBKZGW zu bewerten ist. Dann wären die angemeldeten Forderungen der Anleger nachrangig, mit der Folge, dass eine Feststellung der Forderung zur Insolvenztabelle nicht erfolgt und der Anleger zumindest im Insolvenzverfahren wohl leer ausgehen würden“, erläutert Rechtsanwältin Wiest die Verkettung der Zusammenhänge im EUBKZGW-Insolvenzverfahren.

EUBKZGW-Anleger suchen Hilfe – Was tun, um den Eintritt des Totalverlustes zu verhindern?

Welche Möglichkeiten stehen den betroffenen EUBKZGW-Anleger zur Verfügung um Ansprüche geltend zu machen? Wie gestaltete sich die Aufklärung der Anleger über die Sicherheit und das Risiko der EUBKZGW-Anlage durch Vermittler und Berater?

Aus vielen Gesprächen mit den EUBKZGW-Geschädigten haben die Rechtsanwälte der Kanzlei AdvoAdvice erfahren, dass die Produkte der EUBKZGW als absolut sicher beworben wurden. Zum Unterstreichen der Sicherheit wurden Anlegerinformationen verwendet, welche von einer Rechtsanwaltskanzlei verfasst wurden und zur Weitergabe an die Anleger bestimmt war. „Eine Vielzahl der Vermittler hat es dabei unterlassen, sich über die nach außen dargestellte Sicherheit zu informieren und die Angebote auf ihre Plausibilität zu prüfen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) ist jedoch eine Plausibilitätsprüfung durch den Vermittler erforderlich. Tut er dies nicht, hat er den Anleger im Rahmen der Beratung darauf hinzuweisen. Dieser Hinweis wird durch den Vermittler jedoch gern vergessen“, meint Rechtsanwältin Wiest. Die Rechtsanwälte der Kanzlei AdvoAdvice bereiten derzeit die ersten Klagen gegen die Vermittler vor und werden diese auf Schadensersatz in Anspruch nehmen. Der Schadensersatzanspruch wird damit begründet, dass die Anleger vor der Zeichnung schlecht bzw. falsch beraten wurden.

Darüber hinaus muss die Beratung aber auch anleger- und objektgerecht erfolgt sein. Mit einfachen Worten bedeutet dies, dass der Berater bzw. Vermittler sich genau zu erkundigen hatte, über welche Kapitalanlageerfahrungen der Beratende verfügt, verbunden mit der Prüfung, ob das empfohlene Produkt tatsächlich zum Anlagehorizont passt. Weiterhin ist über die Risiken des Produkts aufzuklären, wobei die Aufklärung über die Risiken je nach Erfahrung des Beratenden intensiver oder weniger intensiv zu erfolgen hat.

Die Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei AdvoAdvice haben gezeigt, dass die Beratung durch den Vermittler oder Berater diesen Anforderungen in den aller wenigsten Fällen gerecht wird.

Für die geschädigten EUBKZGW-Anleger bedeutet das, dass sie den eingetretenen Schaden vom Vermittler bzw. Berater ersetzt verlangen können. Dies ganz unabhängig davon, ob die Forderung doch noch nachträglich zur Insolvenztabelle festgestellt wird.

Fazit: Prüfung auf Haftung und Schadensersatz der Verantwortlichen Vermittler und Berater

Geschädigte Anleger des Europäischen Branchenkompetenzzentrums für die Gesundheitswirtschaft (EUBKZGW) sollten sich anwaltlich beraten lassen, ob Sie Ansprüche auf Schadensersatz gegenüber Ihren Vermittler bzw. Berater haben. Hierzu stehen Ihnen die Rechtsanwälte der Kanzlei AdvoAdvice gerne zur Verfügung.



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