EuGH entscheidet: Fluggesellschaft ist bei Vorverlegung des Fluges zur Ausgleichszahlung verpflichtet.

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Fluggast erhält Entschädigung bei Vorverlegung des Fluges um mehr als eine Stunde.

Worum geht es? 

Bei Flugverspätungen und Flugannullierungen erhalten betroffene Fluggäste von der Fluggeselltschaft Ausgleichsszahlungen nach der EU-Fluggastrechtevordnung, wenn deren Anwendungsbereich eröffnet ist. Je nach Entfernung vom Zielort beträgt die Entschädigung zwischen € 250,- und € 600,-.

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes

Der Europäische Gerichtshof hat nun in zwei Urteilen vom 21.12.2021, Az. ECLI:EU:C:2021:1039, entschieden, dass auch die Vorverlegung der Abflugzeit um mehr als eine Stunde als Flugannullierung anzusehen ist.  Damit ist die Airline grundsätzlich zur Ausgleichszahlung verpflichtet außer sie hat den Fluggast - je nach Länge der Vorverlegung mindestens sieben Tage vor Abflugbeginn über die Vorverlegung informiert. 

Rechtsanwältin Dr. Birte Eckardt aus der auf Verbraucherrecht spezialisierten Kanzlei Dr. Eckardt und Klinge
r, freut sich über die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes: "Auch die Vorverlegung eines Fluges kann die Reisepläne von Fluggästen erheblich beeinträchtigen und zu erheblichen Unnahmlichkeiten führen. Daher ist die jetzt vorgenommene Gleichstellung von Verspätung und Vorverlegung der Flugzeit durch den Europäischen Gerichtshof als konsequent und längst überfällig anzusehen." Die Kanzlei Dr. Eckardt und Klinger vertritt bereits viele Reisende gegenüber diversen deutschen, europäischen und außereuropäischen Fluggesellschaften. Gerne setzt sie auch Ihre Interessen durch. 



Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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