EuGH-Urteil zu religiösen Symbolen – auch öffentliche Arbeitgeber dürfen Verbot aussprechen

  • 1 Minuten Lesezeit
Der EuGH urteilte zu religiösen Symbolen im Arbeitsrecht.

Bislang war die Frage ungeklärt, ob Angestellte in der öffentlichen Verwaltung religiöse Symbole tragen dürfen. Zwar ging es im konkreten Fall vor dem EuGH darum, ob eine Muslima ein Kopftuch bei der Arbeit tragen darf, allerdings hat das Urteil Auswirkungen auf das Tragen religiöser Symbole im Allgemeinen.

Der Generalanwalt Anthony Michael Collins verfasste im Mai 2023 seine Schlussanträge zum Verbot religiöser Symbole in einer Kommune. Collins sieht dann ein Verbot gerechtfertigt, wenn die Gemeinde allgemein ein neutrales Verwaltungsumfeld wünscht. Der EuGH schloss sich der Einschätzung des Generalanwalts an (Az. C-148/22). Das heißt: Egal ob es sich um ein Kopftuch, einen Davidstern oder ein Kreuz handelt: In einem neutralen Arbeitsumfeld hat demnach der Arbeitgeber die Möglichkeit, derartige Symbole mit religiösem oder weltanschaulichem Charakter zu verbieten. Notwendig ist dann allerdings, dass dieser nicht nur eine Auswahl verbietet. Sonst läge eine Diskriminierung religiöser Gruppen vor.

Für private Arbeitgeber galt dieses Gesetz schon länger (Urt. v. 15.07.2021, Az. C-341/19). Allerdings ging es im konkreten Fall um einen öffentlichen Arbeitgeber in Belgien. Nun haben die nationalen Gerichte der Länder die Aufgabe, dieses Urteil des EuGH mit den Gesetzen zur Religionsfreiheit in Einklang zu bringen. Die entscheidende Richtlinie 2000/78/EG gewährt den Mitgliedsstaaten einen Wertungsspielraum. Denn hier liegen einerseits das Bedürfnis nach religiöser Neutralität seitens Arbeitgeber und die Religionsfreiheit der Arbeitnehmer in der Waagschale.


Sie benötigen Hilfe im Arbeitsrecht? Wir setzen uns für die Rechte der Arbeitnehmer ein!

Wenden Sie sich jederzeit schriftlich oder telefonisch an mich und meine Kollegen der Kanzlei Wawra & Gaibler:

Wir helfen Ihnen gerne weiter und prüfen Ihren Fall bundesweit kostenfrei und unverbindlich. Mit Ihnen gemeinsam besprechen wir die Erfolgschancen sowie das weitere Vorgehen.

Nutzen Sie hier gerne auch unser Formular für die kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung.

Stichworte: Arbeitsrecht, Neutralität, religiöse Symbole, weltanschauliche Symbole, Urteil EuGH, Religionsfreiheit

Foto(s): stock.adobe.com/216703753

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Sebastian Agster

Beiträge zum Thema