Fälle des Internetbetruges häufen sich (z.B. im Zusammenhang mit Bitcoin & Forex Trading)

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In meiner anwaltlichen Praxis kommt es in letzter Zeit vermehrt zu Mandatsanfragen im Zusammenhang mit Internetbetrug (z.B. Bitcoin & Forex).

Alles fängt häufig an mit Internetwerbung. Es wird von sehr hohen möglichen Gewinnen gesprochen. Meist müsse man nur ein Demokonto eröffnen und/ oder einmalig 250,00 € zahlen. Zudem müsse man sich verifizieren. Hierzu werden erhebliche persönliche Daten abgefragt. Gern lässt man sich von Seiten der Anbieter in diesem Zusammenhang auch unterschreiben, dass der Kunde über erhebliches Vermögen und umfangreiche Tradingkenntnisse sowie vergangene vollzogene Tradingtransaktionen verfügt.

Mir wurde berichtet, dass sogar eine Kreditkarte in Kopie als Scan verschickt werden sollte mit Vorder- und Rückseite. Auf der Rückseite findet sich bekanntlich die 3stellige Prüfziffer, die nie weitergegeben werden sollte.

Sobald das Demokonto eröffnet wurde, werden Betroffene Möchtegerntrader häufig mit Anrufen bombardiert von verschiedenen überwiegend ausländischen Telefonnummern aus und teilweise seitens verschiedener natürlicher Personen. In diesen Telefonaten werden die Betroffenen dazu überredet kleinere Trades selbst vorzunehmen oder die Vermögensverwaltung dem Broker zu überlassen. Gemeinhin wird auf dem Tradingkonto ein nicht unerheblicher Gewinn angezeigt, welcher bei den Betroffenen den Endorphinspiegel ansteigen lässt.   

In der Folge wird man entweder freiwillig zu weiteren Trades überredet oder die Betroffenen werden massiv bedrängt neue Trades auszuführen.

Irgendwann soll stets neues Kapital überwiesen werden. Die dafür genannten Gründe weichen ab.

Häufig soll beispielsweise  eine „Auszahlungsgarantie“ abgegeben werden und Liquiditätsnachweise beigebracht werden (damit z.B. die vorgegaukelten – höheren - Gewinne in Bitcoin umgewandelt und   danach in Euro auf das Trader-Konto ausgezahlt werden können).  

Zudem wird das Einzahlungserfordernis teilweise damit begründet, dass Verluste ausgeglichen werden müssen und hierzu sei es erforderlich einen höheren Hebel beim Trade anzusetzen denn ein höherer Hebel verlange eine höhere Sicherheit und hierzu müsse das Konto eine gewisse Sicherheitssumme vorrätig haben.

Manchmal werden freilich auch die bisher nur virtuell angezeigten Gewinne zum Anlass genommen, den Trader zum ganz großen Geschäft zu überreden mit der Aussicht größere Summen zu vervielfachen, was dann am Ende aber immer scheitert.

Die unseriösen Broker gaukeln den Tradern vor, dass sie nur eine kleine Provision an den Trades verdienen , aber in Wirklichkeit sind die Konstrukte so konstruiert, dass der direkte Verlust des Traders der direkte Gewinn des unseriösen Brokers ist.

Nicht alle Broker, die Bitcoin-Trades, Forex-Trades etc. anbieten, sind unseriös und stehen nicht unter einer Finanzaufsicht, aber es ist für den Laien schwierig, die seriösen von den unseriösen Anbietern zu unterscheiden.   

Häufig kommt es vor, dass das gesamte Vermögen restlos aufgebraucht wird, weil die geschulten Broker-Telefonisten die Trader immer wieder dazu überreden neue Gelder zu überweisen und neue Trades vorzunehmen oder vornehmen zu lassen (häufig um die aufgelaufenen Verluste doch noch auszugleichen). Manchmal sind die betroffenen Trader so verzweifelt wegen der bisherigen Verluste und geben die Hoffnung nicht auf, doch noch das Blatt zu wenden. Hierzu wurde uns berichtet, dass von Betroffenen teilweise Kredite aufgenommen wurden von Banken, aber auch von Angehörigen.

Irgendwann kommt immer der Punkt, an dem auch der größte Optimist erkennt, dass das investierte Kapital nicht zu ihnen zurückkehren wird, auch nicht teilweise.

Während Einzahlungen kinderleicht funktionieren, scheitern Auszahlungswünsche regelmäßig. So werden plötzlich Dokumente oder weitere Sicherheitszahlungen  angefordert, bevor es angeblich zu Auszahlungen kommt. Häufig sollen die Trader dann auch noch unterschreiben, dass keine Ansprüche gegen den Broker geltend gemacht werden.

Es werden dem Trader teilweise auch gefakte Überweisungsnachweise geschickt mit der Bemerkung, dass diese erst beim Empfänger ankommen, wenn der Empfänger selbst die Bonität durch eine weitere eigene (geringe) Überweisung beweist.

Meist ist es auch dergestalt, dass die Kunden die einzelnen Beträge unter fadenscheinigen Gründen (seitens des aktuell zuständigen Account Managers) dazu überredet werden die Gelder auf gänzlich verschiedene Kontonummern in verschiedene Länder überweisen sollen.

Grob gesagt gibt es drei Arten von solchen Brokern

  1. Seriöse Broker
  2. Unseriöse lizensierte Broker
  3. Unseriöse unlizensierte Broker

Gerät ein Trader an einen seriösen Broker, ist ein Gang zur Rechtsanwaltskanzlei im besten Falle vermeidbar.

Der worst case tritt ein, wenn ein Trader an einen  unseriösen, unlizensierten Broker gerät. Denn diese Trader unterliegen keiner Aufsichtsbehörde. Es handelt sich dabei um reinen „Internetbetrug“.

Zu allem Übel werden strafrechtliche Ermittlungsverfahren häufig eingestellt, da wegen des Auslandsbezuges (meist Großbritannien, Bulgarien, Zypern) und der Anonymität der deliktisch handelnden Personen die Rechtsverfolgung nicht Erfolg versprechend genug erscheint.

Gerät ein Trader an einen unseriöse lizensierten Broker, bestehen Chancen, wenigstens einen Teil des verlorenen Geldes zurück zu erhalten. Denn diese Broker wollen, dass die Geschäfte weiterlaufen, sind anwaltlich vertreten und häufig einigungsbereit. Hier kann in geeigneten Fällen unter Drohung oder tatsächlicher Anrufung der Aufsichtsbehörde Druck ausgeübt werden. Erfahrungsgemäß verfolgen nicht alle Geschädigten ihre Ansprüche und teilweise aus Schamgründen oder weil neuerliche Kosten (Rechtsschutzversicherungen haben heutzutage häufig Kapitalanlageausschlussklauseln) gescheut werden. Daher kann ein unseriöser,  lizensierte Broker im Idealfall die Geschäfte über einen längeren Zeitraum völlig legal weiterbetreiben und gutes Geld verdienen.    

Diese Broker sitzen häufig im Ausland und es muss im Einzelfall geprüft werden, wo nach Internationalen Privatrecht erforderlichenfalls Klage eingereicht werden müsste.

Betroffene Trader sollten sich zur Einordnung des Sachverhaltes und zur Einschätzung der Erfolgsaussichten zur Rückerlangung des investierten Kapitals fachkundigen anwaltlichen Beistandes bedienen. 



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