Fahrerlaubnisentziehung bei älteren ​Fahrern - Expertenbeitrag

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Die EU hat den Mitgliedsländern vorgeschlagen, Führerscheine zeitlich zu befristen und bei Bürgern ab 70 alle 5 Jahre bestimmte Tests zur Ermitttlung der Fahreignung einzuführen. Die deutsche Regierung vor kurzem ein solches Verfahren für Deutschland abgelehnt. 

Im Einzelfall bestehen bereits jetzt bestimmte Testverfahren. Diese gelten jedoch nicht generell, sondern können von den Behörden nur im Einzelfall bei entsprechenden Auffälligkeiten angeordnet werden. Die Computer-Testverfahren prüfen das motorische Geschick und sensorische Fähigkeiten, auf die es bei Kraftfahrzeugen ankommt.

Nur derjenige, der die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt ( § 2 Abs. 4 Satz 1 StVG) ist geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen.

Das Bayerische Oberste Landgericht hat  mit Beschluss vom 11.12.2023 (Az: 11 CS 23.1577) zu den Voraussetzungen beim Entzug der Fahrerlaubnbis bei älteren Fahrern Stellung genommen.

Die psychische Leistungsfähigkeit der Fahrer wird dann regelmäßig im Rahmen einer medizinisch-psychologischen Begutachtung unter Bezug auf objektivierbare psychologischer Testverfahren geprüft.

Nach den Feststellungen des BayObLG vom 11.12.2023 muss der Betroffene in einer Fahrverhaltensprobe nachweisen, dass die in einer Testsituation festgestellten Minderleistungen sich auf das gelernte Fahrverhalten nicht negativ auswirken können. Nur im Zweifel ist eine Fahrverhaltensprobe durch einen psychologischen Gutachter vorzunehmen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht Christian Steffgen ist seit 30 Jahren im Verkehrsstrafrecht spezialisiert. Er ist Vertragsanwalt der GTÜ und ihm wurde für besondere Fortbildung das Zertifikat Q verliehen.

Nach dessen Erfahrung können ältere Fahrer trotz Auffälligkeiten die Fahrerlaubnis behalten, insbesondere wenn eine frühzeitige Beratung und Mandatierung durch einen im Fahrerlaubnisrecht spezialisierten Rechtsbeistand erfolgt.

Foto(s): Collection_Stuttgart_Seidaris

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