Fahrerlaubnisentzug 13 Monate nach einem Unfall ist unverhältnismäßig nach LG Stuttgart vom 4.8.2023

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Im Straßenverkehr kann der zuständige Strafrichter dem Beschuldigten durch Beschluss gemäß § 111a StPO die Fahrerlaubnis vorläufig entziehen, wenn dringende Gründe für die Annahme vorhanden sind, daß die Fahrerlaubnis entzogen werden wird (§ 69 des Strafgesetzbuches). 

Die Entziehung unterliegt, wie jede behördliche Maßnahme, strikt dem Verhältnismäßigkeitsprinzip.

Das Amtsgericht Stuttgart hat am 19.07.2023 durch Beschluss die Fahrerlaubnis einer durch Strafbefehl wegen unerlaubten Entfernens beschuldigten Verkehrsteilnehmerin entzogen. Das Landgericht Stuttgart hob auf die Beschwerde der Beschuldigten miit Beschluss vom 4.8.2023 (Az: 9 Qs 39/23) die Maßnahme jedoch auf und gab ihr somit Recht. Das Landgericht stellte im Übrigen fest, dass die Angeklagte hinsichhtlich der ihr zur Last gelegten Tat dringend verdächtig sei. Das Amtsgericht Stuttgart habe nach Beschluss des Landgerichts Stuttgart ausschließlich belastende Umstände in den Blick genommen. Der Umstand, dass die Betroffene bisher keine Vorstrafen aufweise und zudem 14 Stunden nach dem Unfallereignis bei der Polizei Ihre Beteiligung am Unfall eingeräumt habe, blieb ohne Berücksichtigung. In dem vom Landgericht Stuttgart entschiedenen Fall lag demzufolge ein nach § 69 Abs. 2 StGB geregelter Ausnahmefall vor.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht Christian Steffgen ist seit 22 Jahren im Fahrerlaubnisrecht spezialisiert. Die Kanzlei ist Vertagsanwaltskanzlei an den Standorten Augsburg und Stuttgart von Deutschlands größter Sachverständigenorganisation GTÜ.

Das Landgericht hat nach Ansicht von Rechtsanwalt Steffgen  zu Recht kritisiert, dass das Amtsgericht eklatant gegen das Beschleunigungsgebot verstoßen habe. In Fällen der Beschlagnahme des Führerscheins sollte das Gericht bereits im Einspruchsschreiben hinsichtlich der Festsetzung einer Hauptverhandlung stets auf das in Verkehrssachen geltende Beschleunigungsgebot hingewiesen werden.

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Foto(s): Steffgen

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