Fahrverbot - nicht unbedingt zwingend - Bußgeldbescheid unbedingt professionell abwehren!

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Sehr geehrte Rechtsinteressierte,

Hauptgebiet meiner anwaltlichen Tätigkeit neben der Verkehrsunfallregulierung, Verteidigung in Verkehrsstrafdelikten (Trunkenheitsfahrt, gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr, unerlaubten Entfernen vom Unfallort) ist das Gebiet der Verkehrsordnungswidrigkeiten. Oftmals geschieht es schnell, man ist geblitzt, der Bußgeldbescheid der Zentralen Bußgeldbehörde aus Viechtach flattert ins Haus. Oftmals mit mehr oder weniger unangenehmen Nebenwirkungen, dem Fahrverbot oder 1,2,3 Punkten, die die Verjährung/Tilgung von Punkten hemmen. Das drohende Fahrverbot von einem oder zwei Monaten bringt gewaltige berufliche Probleme mit sich, man ist nicht mehr mobil, Jobverlust droht.

Deshalb ist es hier ratsam sich gegen den Bußgeldbescheid zur Wehr zu setzen, viele Messungen sind falsch, viele Bußgeldbescheide können zur Einstellung gebracht werden. Oftmals ist auch nur geschicktes Taktieren des Verteidigers nötig um Fahrverbote zu umgehen, zwischenzeitlich angesammelte Punkte verfallen zu lassen und den Bußgelbescheid erst dann rechtskräftig werden zu lassen oder ganz einfach nur durch bloßes Bestreiten der Fahrereigenschaft, Einholung von technischen Sachverständigengutachten, Vorbringen von Härtefällen oder oftmals durch bloße Routine und geschicktes Taktieren den Bußgeldbescheid abzuwehren oder das Fahrverbot umzuwandeln.

Sollte Ihnen Ihr Führerschein ans Herz gewachsen sein, Sie evtl. sogar noch über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügen, so sollten Sie nicht zögern den auf Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Anwalt Ihrer Wahl aufzusuchen. Dies gilt auch für - den objektiven Laien - aussichtslose Fälle wie vielleicht die PoliscanSpeed Messung (die Problematik der korrekten Messerwertzuordnung kann durch Einschaltung eines Sachverständigen möglicherweise das Verfahren im Sinne des Betroffenen gewaltig in die Länge ziehen), die Messung durch kommunale Messbeamte (oftmals sind diese mangelhaft geschult und es kommt zu erheblichen Messfehlern), Abstandsverstöße (nur der Anwalt bekommt vor der Verhandlung Akteneinsicht und kann das Video auswerten!), oder sonstige Verkehrsverstöße. Wer im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht keinen spezialisierten Anwalt aufsucht, spielt mit seinem Führerschein - und den daraus entstehenden Folgeproblemen, wie z.B. Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund zu vieler Punkte im Verkehrszentralregister.

„Mit seinem Führerschein spielt man nicht" diesen Spruch hatte mir bereits mein Fahrlehrer eingebläut - so sollten Sie es auch halten!

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt Michael Bauer


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