Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis können zusammenfallen -Expertenbeitrag

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Ein Fahrverbot kann  verhängt werden, obwohl bereits eine Entziehung der Fahrerlaubnis verfügt wurde.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht Christian Steffgen ist seit 22 Jahren im Fahrerlaubnisrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisiert. Seiner Erfahrung nach verhängen die Gerichte auch - beispielsweise in einem Strafbefehl - Fahrverbote und verfügen gleichzeitig die Entziehung der Fahrerlaubnis. Dies erscheint zunächst unlogisch. Die gleichzeitige Verhängung wird jedoch nachvollziehbar, da das Fahrverbot fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge wie E-Scooter oder Fahrräder betrifft. Demnach dürfen auch solche Fahrzeuge während der Fahrverbotsfrist nicht benutzt werden.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Beschluss vom 19.12.2022 (Az: IV-2 RBs 179/22) bestätigt, dass ein Fahrverbot gemäß § 25 Abs. 2 StVG und die Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde keine "Doppelbestrafung" darstellt. Die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen der Nichteignung des Betroffenen ist nach dem Beschluss des OLG Düsseldorf vom 19.12.2022 nämlich eine präventive Maßnahme der Gefahrenabwehr und dient nicht der Sanktionierung eines Verhaltens (so auch BayVGH SVR 2022, 117, 118).

Die Anordnung eines Fahrverbots erfolgt selbst dann, wenn das Fahrverbot durch Anrechnung der Dauer der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis bzw. der Dauer der Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins bereits erledigt ist.

Nach Einschätzung Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Steffgen ist das Fahrverbot auch für ein künftiges Ordnungswidrigkeitsverfahren von Bedeutung. Nach  § 25 a Abs. 2 StVG ist für den Antritt des Fahrverbots nämlich eine viermonatige Frist zu gewähren, wenn innerhalb der letzten beiden Jahre kein Fahrverbot verhängt wurde.

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