Fake-Bewertungen auf Google Maps in 2024: Wie finde ich heraus, wer mich bewertet hat?

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Wie finde ich heraus, wer mich auf Google bewertet hat? Diese Frage wird uns aus in 2024 fast täglich gestellt. Mit diesem Beitrag möchten wir über dieses wichtigs Thema informieren.


Die zunehmende Bedeutung des Internets hat zu einer regelrechten Revolution in der Art und Weise geführt, wie Menschen miteinander interagieren und Informationen austauschen. Plattformen wie Google Maps spielen dabei eine zentrale Rolle, insbesondere wenn es um die Bewertung von Unternehmen, wie etwa Restaurants, Hotels und Dienstleistungen geht. Doch was passiert, wenn diese Bewertungen gefälscht oder diffamierend sind? In diesem Artikel befasse ich mich mit der Frage, ob es möglich ist, den Verfasser einer Fake-Bewertung auf Google Maps zu identifizieren und rechtlich zur Verantwortung zu ziehen.


A. Die Herausforderung der Anonymität im Internet


Die Welt des Internets bietet Nutzern eine gewisse Anonymität, die es erschwert, die wahre Identität von Personen zu ermitteln, die online agieren. Bei Fake-Bewertungen auf Plattformen wie Google Maps kann diese Anonymität ausgenutzt werden, um Unternehmen zu schaden oder Konkurrenten zu diffamieren. Dies können wir leider aus unserer täglichen Beratungspraxis bestätigen. Ein Großteil der Unternehmen, die sich mit der Bitte um Hile an uns wenden berichten, dass Sie nicht zuordnen können, woher die ein oder andere anonyme 1-Sterne-Bewertung gekommen ist. Die regelmäßige Frage lautet dann oft, ob es eine Möglichkeit gibt, um den Bewerter (oder die Bewerterin) ausfindig machen zu können.

Die erste Hürde besteht darin, den Verfasser einer solchen Bewertung überhaupt zu identifizieren.


B. Identifizierung des Verfassers


1. IP-Adressen und ihre typischen Grenzen


Manche mögen annehmen, dass die Identifizierung anhand der IP-Adresse des Verfassers ein unkomplizierter Ansatz sei. Allerdings trifft dies häufig nicht zu. Internetdienstanbieter (ISPs) weisen IP-Adressen dynamisch zu, was bedeutet, dass dieselbe Adresse zu unterschiedlichen Zeiten von verschiedenen Nutzern genutzt werden kann. Darüber hinaus könnten Personen, die unerlaubte Bewertungen verfassen, Techniken zur Verschleierung ihrer IP-Adresse einsetzen, um ihre Identität zu verschleiern. Selbst wenn der Bewertungsverfasser öffentliches WLAN, einen Internetcafé oder ein fremdes Handy nutzte, kann eine Zuordnung auf technischer Ebene oft ausgeschlossen sein.


2. Rechtliche Schritte zur Offenlegung von Informationen


Um an die Identität des Verfassers zu gelangen, ist es oft notwendig, rechtliche Schritte einzuleiten. Hierbei kann eine gerichtliche Anordnung zur Offenlegung von Informationen von Internetdienstanbietern erforderlich sein. Plattformen wie Google Maps können dazu verpflichtet werden, relevante Informationen wie die E-Mail-Adresse, die mit dem Nutzerkonto verknüpft ist, herauszugeben. Dennoch muss ein berechtigtes rechtliches Interesse nachgewiesen werden, um solche Informationen zu erhalten.


C. Rechtliche Schritte gegen den Verfasser


1. Verleumdung und Rufschädigung


Sobald die Identität des Verfassers festgestellt wurde, stellt sich die Frage nach rechtlichen Schritten gegen diesen. Verleumdung und Rufschädigung sind mögliche Anklagepunkte, wenn die Fake-Bewertung unwahre Tatsachen behauptet und den Ruf des betroffenen Unternehmens schädigt.


2. Unterlassungsanspruch und Schadensersatz


Neben strafrechtlichen Konsequenzen (hier komme ninsbesondere die Straftatbestände der Beleidigung (§ 185 StGB), der üblen Nachrede (§ 186 StGB) sowie der Verleumdung (§ 187 StGB) ins Spiel) können betroffene Unternehmen auch zivilrechtliche Ansprüche geltend machen. Ein Unterlassungsanspruch kann erwirkt werden, um den Verfasser daran zu hindern, weitere diffamierende Bewertungen zu veröffentlichen. Zudem kann in Einzelfällen Schadensersatz gefordert werden, um den erlittenen finanziellen oder reputativen Schaden auszugleichen.


D. Oftmals die sinnvollste Variante: Löschung der Fake-Bewertung


Wir stehen Ihnen auch zur Seite, um Ihre negativen Fake-Bewertungen entfernen zu lassen!

Dank unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Beseitigung ungerechtfertigter Google Bewertungen sind wir mit sämtlichen Argumentationsstrategien vertraut, um eine hohe Erfolgsquote bei der Entfernung ungerechtfertigter Google-Bewertungen zu erzielen. 

Gerne können Sie uns für ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch unter (0471/483 99 88 – 0) anrufen. Schildern Sie uns in aller Ruhe Ihren Fall, damit wir gemeinsam überprüfen können, ob wir auch in Ihrer Situation ungerechtfertigte negative Google-Bewertungen erfolgreich entfernen lassen können. 


Die Kanzlei Dr. Newerla freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme per Telefon (0471/4839988-0) oder E-Mail (info@drnewerla.de). 

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E. Fazit

Die Identifizierung und rechtliche Verfolgung von Verfassern von Fake-Bewertungen auf Google Maps ist eine komplexe Angelegenheit, die technische, rechtliche und ethische Fragen aufwirft. Während es theoretisch möglich ist, die Identität mithilfe von IP-Adressen zu ermitteln, sind die realen Hürden oft hoch. Rechtliche Schritte können erforderlich sein, um an die benötigten Informationen zu gelangen, und der Erfolg solcher Maßnahmen hängt von der Stärke des Falls ab.

Es ist ratsam, sich in solchen Angelegenheiten von einem erfahrenen Rechtsanwalt beraten zu lassen, um die bestmöglichen rechtlichen Schritte zu unternehmen. Wir stehen Ihnen hierbei gerne zur Seite.



Foto(s): @Tim Müller-Zitzke

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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