„Fall Emmely“ – Bundesarbeitsgericht erklärt fristlose Kündigung für unwirksam

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Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat einen Schlussstrich unter den Fall „Emmely" gezogen und die fristlose Kündigung wegen Verwertung von Pfandbons im Werte von 1,30 EUR für unwirksam erklärt. Die Vorinstanzen hatten die Kündigung der Klägerin noch für rechtens erklärt.

Bislang war es so, dass das BAG auch bei Entwendung sehr geringfügiger Sachen eine fristlose Kündigung für gerechtfertigt hielt. Exemplarisch ist der sog. Bienenstichfall zu nennen. Hier hatte eine Bäckereiverkäuferin einen Bienenstich im Werte von ca. 0,25 EUR kurz vor Ladenschluss gegessen, wissend, dass dieser nicht mehr verkauft und anschließend an Schweine verfüttert werden würde. Das BAG führte damals sinngemäß aus, dass es nicht darauf ankommen könne, welchen Wert die entwendete Ware habe. Entscheidend sei, dass die Mitarbeiterin Ware entwendet und damit das Vertrauen des Arbeitgebers dauerhaft erschüttert habe. Eine Bagatellgrenze könne nicht gezogen werden.

Jetzt führt das BAG aus, der Verstoß sei zwar schwerwiegend, letztlich würden aber angesichts der mit der Kündigung verbundenen schwerwiegenden Einbußen, die zu Gunsten der Klägerin in die Abwägung einzubeziehenden Gesichtspunkte überwiegen. Dazu gehöre insbesondere die über dreißig Jahre ohne rechtlich relevante Störungen verlaufende Beschäftigung, durch die die Klägerin ein hohes Maß an Vertrauen erworben hätte. Dieses Vertrauen sei durch den in vieler Hinsicht atypischen und einmaligen Kündigungssachverhalt nicht vollständig zerstört worden. Im Rahmen der Abwägung sei auch der vergleichsweise geringfügige Schaden zu berücksichtigen. Deshalb sei eine Abmahnung angemessen und ausreichend gewesen.

Dieses Urteil stimmt bedenklich. Wer seinen Arbeitgeber beklaut, und seien es „nur" 1,30 EUR, hat dessen Vertrauen nachhaltig zerstört. Es kann nicht darauf ankommen, ob der Wert der Ware bei 0,25 EUR oder bei 100 EUR liegt. Wo soll eine Grenze gesetzt werden? Vielleicht bei einem Euro oder bei zehn Euro? Arbeitnehmer können auch in Zukunft nur davor gewarnt werden, Dinge zu entwenden, seien sie noch so geringwertig. Arbeitgeber werden auch zukünftig in solchen Fällen mit einer fristlosen Kündigung Erfolg haben und sollten sich nicht vor einer solchen scheuen.

Der Fall „Emmely" ist ein Einzelfall und mag Besonderheiten aufweisen, die eine andere Wertung für vertretbar erscheinen lassen. Deutlich wird hieran aber auch, dass es keine absolute Sicherheit in Rechtsstreitigkeiten gibt. Es bestätigt sich der Spruch: „Auf hoher See und vor Gericht ist man in den Händen Gottes."


RA Thomas Börger

Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Familienrecht

Tel. (0351) 80 71 8-10, boerger@dresdner-fachanwaelte.de

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