"Family Guy" - nach Staffelstart in den USA mahnt Waldorf Frommer deutsche Fans ab

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Seit dem 28. September 2014 strahlt der Fernsehsender „Fox“ in den USA die 13. Staffel der Comedy-Zeichentrickserie „Family Guy“ aus, die seit 1999 von Seth MacFarlane produziert wird. In der Serie, die für ihren schwarzen, in den Augen mancher Kritiker schon geschmacklosen Humor bekannt ist, geht es um den Alltag der Familie „Griffin“, die in der fiktiven US-amerikanischen Stadt „Quahog“ in Rhode Island lebt.

In Deutschland wurde zuletzt vom 27. Juli 2013 bis 30. November 2013 die 9. Staffel dieser Serie auf ProSieben ausgestrahlt. Da sich „Family Guy“ (zu Deutsch „Familienmensch“) offenbar auch hierzulande größter Beliebtheit erfreut, mahnt die Münchener Kanzlei „Waldorf Frommer Rechtsanwälte“ zurzeit für die Rechteinhaberin „Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH“, mit Sitz in Frankfurt am Main, verstärkt Privatpersonen ab, die sich über Internettauschbörsen wie „BitTorrent“ Zugang zu den bereits in Amerika ausgestrahlten TV-Folgen verschafft haben sollen. Da aber der Anschlussinhaber nicht immer auch der tatsächliche Rechteverletzer sein muss, kommt es immer wieder zu der Situation, dass völlig Unbeteiligte sich plötzlich einer erheblichen Zahlungsforderung gegenübersehen.

Die berüchtigten Internettauschbörsen werden zuvor im Auftrag der Rechteinhaberin durch die Firma „ipoque GmbH“ mit Sitz in Leipzig überwacht, die zum Schein an illegalen Tauschbörsen teilnimmt und dabei den Datenverkehr nach Angaben von Waldorf Frommer beweissicher aufzeichnet. Die Zuverlässigkeit dieser Ermittlung ist dabei angeblich durch mehrere Sachverständigengutachten bestätigt worden.

„BitTorrent“ wurde im April 2001 von dem Programmierer Bram Cohen in den USA entwickelt. Schon nach kurzer Zeit begann die File-Sharing-Szene, die neue Technologie für das Tauschen von nicht lizenzierten Kopien urheberrechtlich geschützter Werke zu nutzen. Seitdem mauserte sich „BitTorrent“ schnell zum weltweit größten Filesharing-Netzwerk und produziert heute ein Drittel des gesamten weltweiten Internet-Datenverkehrs. Für das Herunterladen und das damit verbundene gleichzeitige Anbieten von nur einer Folge der Serie „Family Guy“ über die Tauschbörse „BitTorrent“, verlangt Waldorf Frommer von den Abgemahnten derzeit Schadensersatz und Aufwendungsersatz von insgesamt 469,50 Euro.

Im Fall einer solchen Abmahnung sollte auf jeden Fall nicht der dem Anwaltsschreiben beiliegende Unterlassungsvertrag unterzeichnet werden. Vielmehr sollte umgehend anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden, damit nicht ein paar Tage später weitere Abmahnungen oder gar eine einstweilige Verfügung ins Haus flattern. Was den Aufwendungs- und Schadensersatzanspruch angeht, muss weiter geprüft werden, ob der Abgemahnte hier tatsächlich Täter- oder Störer ist. In vielen Fällen ist es auch möglich, eine Reduzierung der zunächst geforderten Summe oder Ratenzahlung mit den Kollegen auszuhandeln.

Sollten Sie ebenfalls von einer solchen oder ähnlichen Abmahnung betroffen sein, können Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen. Wir helfen Ihnen gerne – deutschlandweit.

Stefan Morbach

(Rechtsanwalt)


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