Fareds-Abmahnung für den Erotikfilm „Backdoor Baddies“ im Auftrag der Echo Alpha Inc. dba EA Productions/Evil Angel

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Unserer Kanzlei wurde heute eine Abmahnung der Rechtsanwälte Fareds im Auftrag der Echo Alpha Inc. dba EA Productions/Evil Angel zur Prüfung vorgelegt. In dem Abmahnschreiben wird dem jeweiligen Anschlussinhaber vorgeworfen, das Filmwerk „Backdoor Baddies“ „über die Tauschbörsensoftware µTorrent 2.0.4 illegal heruntergeladen und wiederrechtlich weltweit für Dritte zum Download angeboten“ zu haben. Aufgrund dieser behaupteten Urheberrechtsverletzung verlangen die Rechtsanwälte Fareds die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zugunsten der Echo Alpha Inc. dba EA Productions/ Evil Angel und die Zahlung eines pauschalen Betrages in Höhe von 735,00 EUR.

Unterlassungserklärung zugunsten der Echo Alpha Inc. dba EA Productions/Evil Angel?

Der jeweils von den Rechtsanwälten Fareds in Anspruch genommene Anschlussinhaber ist nur dann zur Abgabe einer Unterlassungserklärung zugunsten der Echo Alpha Inc. dba EA Productions/Evil Angel verpflichtet, wenn er entweder selbst für den Upload des Filmes BACKDOOR BADDIES verantwortlich ist, als selbst „Täter“ der Urheberrechtsverletzung ist, oder wenn er als sog. „Störer“ für die von  über seinen Internetanschluss begangenen Urheberrechtsverletzungen haftet. Letzteres ist vor allem in zwei Konstellationen anzunehmen:

Zum einen dann, wenn der Anschlussinhaber minderjährige Mitnutzer des häuslichen Internetanschlusses nicht über das Verbot der Nutzung von Tauschbörsen zum Upload urheberrechtlich geschützter Werke belehrt.  Zum anderen dann, wenn der Anschlussinhaber seinen W-LAN-Anschluss nicht ordnungsgemäße gegen unbefugte Zugriffe von außen sichert.

735,00 EUR für den Film „Backdoor Baddies“?

Der von den Rechtsanwälten Fareds geforderte Betrag in Höhe von 735,00 EUR setzt sich aus einem Schadensersatzbetrag in Höhe von 500,00 EUR zuzüglich 20,00 EUR pauschale Ermittlungskosten und vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten (Abmahnkosten) in Höhe von 215,00 EUR zusammen.

Die Echo Alpha Inc. dba EA Productions/Evil Angel hat nur dann einen Anspruch auf Zahlung der 500,00 EUR, wenn der Anschlussinhaber selbst, also täterschaftlich für den Upload des Filmwerkes „Backdoor Baddies“ verantwortlich ist. Kein Anspruch auf Schadensersatz besteht gegen den Anschlussinhaber, der nur als sog. „Störer“ haftet. Der Störer haftet nur auf Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten, die seit der Einführung des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken auf 124,00 EUR gedeckelt ist. Auch hier wird nochmals deutlich, dass die Differenzierung zwischen „Täter“ und „Störer“ elementar in Filesharingfällen ist.

Wo finde ich weitere Informationen zu Fareds-Abmahnungen?

Wir haben auf unserer Internetseite einen Überblick über die Reaktionsmöglichkeiten auf Fareds-Abmahnungen – http://www.recht-hat.de/fareds-abmahnung/ – zusammengefasst. Hier können sich Betroffene einen ersten guten Überblick über die Situation machen. Von der Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung bis hin zur Erhebung einer negativen Feststellungsklage beleuchten wir hier verschiedene Reaktionsmöglichkeiten.

Weiter bieten wir unter der Berliner Telefonnummer 030 / 323 015 90 die Möglichkeit einer kurzen kostenlosen Ersteinschätzung Ihres Falles an.

Wenn auch Sie von einer Abmahnung der Rechtsanwälte Fareds im Auftrag der Echo Alpha Inc. dba EA Productions/Evil Angel für den Film „Backdoor Baddies“ erhalten haben, setzten Sie sich mit uns in Verbindung.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf.


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