Fareds-Abmahnung i.A.d. Malibu Media LLC - Super Nymphs - 735 €

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Die Rechtsanwaltsgesellschaft Fareds mbH mahnt weiter im Auftrag der Malibu Media LLC. die unerlaubte Verwertung von Filmen aus der Erwachsenenunterhaltung in Internettauschbörsen ab. Gegenstand einer unserer Kanzlei erst gestern zur Abwehr vorgelegten – in diesem Fall unberechtigten – Abmahnung ist der Film „Super Nymphs“ (X-Art – Jenna, Charlotte (Super Nymphs) New 26 March 2015). Wie in allen anderen Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Fareds für die Malibu Media auch, wird der betroffene Anschlussinhaber aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben und einen pauschalen Betrag in Höhe von 735,00 € zu bezahlen.

Den Abmahnschreiben liegt – und da unterscheiden sich die Abmahnungen von Fareds von denen vieler anderer Rechtsanwälte – keine vorformulierte Unterlassungserklärung bei, dafür aber eine vorformuliere Zahlungsverpflichtung. Betroffen dürfen hier nicht dem Irrtum unterliegen, dass allein mit Zahlung der geforderten 735 € sämtliche Ansprüche abgegolten wären. Der Unterlassungsanspruch steht neben dem Zahlungsanspruch kumulativ und nicht alternativ. Fareds will beide Ansprüche befriedigt wissen.

Ob der Malibu Media LLC. ein Anspruch auf Unterlassung bezüglich des Erotikfilms „Super Nymphs“ gerade gegen den Anschlussinhaber zusteht, kommt auf die jeweilige Konstellation an. Längst nicht in allen Konstellationen besteht ein Unterlassungsanspruch. Die Konstellationen, in denen der Anschlussinhaber weder als „Täter“ noch als sog. „Störer“ haftet, mehren sich stetig. Erst kürzlich hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass der Anschlussinhaber beispielsweise nicht für das Filesharing volljähriger Familienmitglieder haftet – und zwar weder als Täter noch als Störer, vgl. BGH I ZR 169/12 – BearShare. Auch hat der BGH in seiner Morpheus-Entscheidung (BGH I ZR 74/12) entschieden, dass der Anschlussinhaber für das Filesharing minderjähriger Familienmitglieder nur dann haftet, wenn ihm ein Verstoß gegen ihn treffende Belehrungspflichten bzw. Prüf-und Überwachungspflichten nachgewiesen werden kann.

Wenn der Anschlussinhaber nachweislich weder als Täter noch als Störer haftbar gemacht werden kann, besteht kein Unterlassungsanspruch der Malibu Media LLC. In diesen Fällen sollte folglich auch keine Unterlassungserklärung, auch keine „modifizierte“, abgegeben werden. Vielmehr können dann sämtliche mit den Abmahnungen geltend gemachten Ansprüche zurückgewiesen werden. Weiter sollten die Rechtsanwälte Fareds aufgefordert werden, die Ansprüche nicht nur zurückzunehmen, sondern in einer angemessenen Frist (10 Tage) auf die Ansprüche schriftlich zu verzichten. Für den Fall des fruchtlosen Verstreichens dieser Frist kann die Erhebung einer negativen Feststellungsklage in Aussicht gestellt werden.

Sofern eine Haftung des Anschlussinhabers für den Upload des Films „Super Nymphs“ nicht vollends ausgeschlossen werden kann, ist über die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung nachzudenken. Allerdings sollte diese Unterlassungserklärung penibel zwischen Täter- und Störerhaftung differenzieren; Denn nur der Täter haftet auch auf Schadensersatz, nicht der Störer. Pauschale Einheitslösungen verbieten sich daher. Allein die Abgabe „der modifizierten Unterlassungserklärung“ ist nicht ausreichend. Die Modifikationen an der Unterlassungserklärung muss eben schon am individuellen Fall ausgerichtet werden.

Ein Anspruch auf Zahlung der 735 € für den Film „Super Nymphs“ besteht, wie oben schon angedeutet, längst nicht in jedem Fall. Nur der Täter haftet auf Schadensersatz, nicht der Störer.

Der Störer haftet maximal, sofern eine Störerhaftung überhaupt nachweisbar ist, auf Erstattung der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten. Diese sind in aller Regel aber aus einem gedeckelten Gegenstandswert in Höhe von 1.000 € zu berechnen, sodass die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in der Regel nur in einer Höhe von 124 € erstattungsfähig sind.

Wir haben auf unserer Internetseite unter http://www.recht-hat.de/fareds-abmahnung/ einen Überblick über die Fareds-Abmahnungen und die möglichen Reaktionen darauf zusammengestellt. Hier können sich Betroffene einen Überblick über ihre Lage und über mögliche Angriffs- und Verteidigungswege machen. Unsere Kanzlei bietet Betroffenen darüber hinaus die Möglichkeit einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung an.

Wenn auch Sie von einer Abmahnung der Rechtsanwaltsgesellschaft Fareds mbH im Auftrag der Malibu Media LLC. für einen Erotikfilm, z. B. „Super Nymphs“, betroffen sind, setzten Sie sich mit uns in Verbindung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Rechtsanwalt Florian Sievers

Rechtsanwaltskanzlei Sievers & Collegen


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