Fehlerhafte Anpassung von Sparverträgen

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Viele Sparverträge wurden in der Vergangenheit nicht korrekt angepasst

Viele Verbraucher haben in den 90er Jahren und später gut verzinste Sparverträge abgeschlossen, die ihnen die Sparkassen für ihre Altersvorsorge empfohlen haben. Nun versuchen sich die Sparkassen von den Sparverträgen zu trennen und kündigen zum Teil die Sparverträge, oft zum Ärgernis ihrer treuen Kunden.

Neben der Frage, wann eine Sparkasse oder Bank langfristige Sparverträge kündigen darf, haben die Sparkassen und Banken die Zinsen in den letzten Jahrzehnten oft willkürlich angepasst bzw. falsche Kriterien dafür verwendet. Dies kann zu hohen Differenzen des angesparten Betrages führen.

In einem der Kanzlei JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte vorliegenden Fall führt eine korrekte Zinsanpassung von zwei Sparverträgen aus den 90er Jahren zu einem ca. 16.500 Euro höheren Gesamtbetrag.

Das Beispiel zeigt, um wie viel Geld es für Verbraucher gehen kann, wenn die Sparkasse oder Bank die Zinsen zu ihren Gunsten angepasst hat.

Je nach Laufzeit und Höhe der eingezahlten Beiträge sind die Differenzen oft auch geringer. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg kam bei einer Stichprobe im Jahr 2019 zum Ergebnis, dass durchschnittlich 2.092 Euro zu wenig an Zinsen ausgewiesen wurden.

Auch Sparkasse in Norddeutschland betroffen

Bisher war die fehlerhafte Zinsanpassung von Prämiensparverträgen und Kündigungen aus dem Süden und dem Osten Deutschlands bekannt. Betroffen ist jedoch auch zumindest eine Sparkasse aus dem norddeutschen Raum.

Im oben genannten Beispiel hatte die Verbraucherin die Zinsanpassung der Nord-Ostsee Sparkasse überprüfen lassen. Abgeschlossen hatte sie die Prämiensparverträge noch mit der Sparkasse Schleswig-Flensburg. Nach Auffassung der eingeschalteten Verbraucherzentrale wurde die Zinsanpassung nicht korrekt vorgenommen, sondern die Verbraucherin über Jahre hinweg zu Unrecht benachteiligt.

Rechtsanwalt Dr. Achim Tiffe von JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte vertritt dabei die Verbraucherin gegen die Nord-Ostsee Sparkasse.

Typisch bei derartigen Fällen ist, dass in Sparverträgen lediglich ein variabler Zins vereinbart wird beispielsweise von anfänglich 3,5 %. Darüber hinaus waren Prämien vereinbart, die von Jahr zu Jahr stiegen, oft auf bis zu 50 % im 15. Sparjahr. Die Prämien wurden auf die in dem Jahr geleisteten Sparbeiträge gezahlt.

Als fehlerhaft sieht Dr. Achim Tiffe, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, schon den von der Nord-Ostsee Sparkasse zugrunde gelegten Mischzins an, mit dem die Nord-Ostsee-Sparkasse eine Nachberechnung durchgeführt hatte, um ihre Zinsanpassung zu rechtfertigen. Denn ein derartiger Mischzins ist für Bankkunden in der Regel nicht nachvollziehbar und intransparent.

Auch kann sich eine Sparkasse oder Bank nicht einfach einen Zinssatz im Nachhinein „ausdenken“, so Rechtsanwalt Dr. Achim Tiffe. Entweder ist ein Referenzzinssatz vertraglich eindeutig vereinbart worden, der dem Transparenzgebot genügt, oder die Zinsanpassung hat nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu erfolgen. Mit allen anderen Versuchen, die Zinsanpassung im Nachhinein als korrekt zu erklären, wird eine Sparkasse Probleme haben, vermutet Fachanwalt Dr. Achim Tiffe. Insbesondere kann eine Sparkasse den Abstand zum Referenzzinssatz nicht zu Ihren Gunsten einseitig verändern.

Was Verbraucher tun können

Aufgrund der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Zinsanpassung von Sparverträgen sieht Fachanwalt Dr. Achim Tiffe gute Chancen für Verbraucher, gegenüber den Sparkassen und Banken eine korrekte Zinsanpassung durchzusetzen.

Verbraucher sollten in einem ersten Schritt die Zinsanpassung hinterfragen und sich die Zinsanpassung anhand des Sparvertrages von der Sparkasse bzw. der Bank erklären lassen. Insbesondere sollte die Sparkasse oder Bank dabei offenlegen, welchen Referenzzinssatz sie verwendet hat. Steht im Sparvertrag nur „variabler Zins … %“ oder „Zins zurzeit …%“, so muss die Zinsanpassung an einem Referenzzinssatz vorgenommen werden, der dem konkreten Sparvertrag und seiner ausgelegten Laufzeit möglichst nahe kommt.

Bleiben Zweifel, dass die Zinsanpassung korrekt durchgeführt wurde oder kann man als Verbraucher die Zinsanpassung nicht selbst mit einfachen rechnerischen Schritten im Detail stichprobenartig nachvollziehen, so sollte insbesondere bei langlaufenden Sparverträgen die Zinsanpassung überprüft werden. Dies kann durch Verbraucherzentralen oder Kreditsachverständige erfolgen.

Fachanwalt Dr. Achim Tiffe vermutet, dass die Zinsen der meisten Sparverträge aus den 90er Jahren, die Kunden zum Aufbau einer Altersvorsorge regelmäßig besparen, nicht korrekt angepasst wurden.

Die Kanzlei JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte berät bundesweit Unternehmer und Verbraucher gegenüber Banken und Versicherungen.


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