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Fiktionsbescheinigung - was Sie wissen und beachten müssen!

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Fiktionsbescheinigung - was Sie wissen und beachten müssen!

Eine Fiktionsbescheinigung wird ausgestellt, wenn über einen beantragten Aufenthaltstitel noch nicht entschieden wurde bzw. die Entscheidung noch nicht getroffen werden konnte. Es handelt sich demnach um ein vorläufiges Recht zum Verweilen in Deutschland.

Sie kann nur ausgestellt werden, wenn beim Beantragenden zum Zeitpunkt des Antrags ein Aufenthaltsrecht noch besteht.

Gründe hierfür können sein, dass

–          Unterlagen für die Aufenthaltserlaubnis noch fehlen.

–          ein Strafverfahren abgewartet werden muss.

–          ein elektronischer Aufenthaltstitel vor Ablauf des bisherigen Aufenthaltstitels nicht ausgehändigt werden kann.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Fiktionsbescheinigung vorliegen?

Eine Fiktionsbescheinigung ist der zeitweise Ersatz für eine demnächst auslaufende Aufenthaltsgenehmigung. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss eine noch gültige Aufenthaltsgenehmigung bestehen. Sie wird deshalb auch als Fortgeltungsfiktion bezeichnet.

Folgen der Fiktionsbescheinigung

Die noch gültige Aufenthaltsgenehmigung läuft in der Regel kurz nach Antragstellung ab. Danach kommt die Fiktionswirkung zum Tragen, die dem Antragsteller für die Zeit der Antragstellung einen weiteren Aufenthalt erlaubt. Das so erlangte Recht zum Verweilen in Deutschland besteht jedoch nur für die Dauer der Antragsprüfung.

Im Ergebnis wird das Fortbestehen des Aufenthaltstitels fingiert. Damit hat der Ausländer alle Rechte und Pflichten, die er bis dato innehatte und die mit dem alten Aufenthaltstitel zusammenhingen. Die Zeit der Fiktionsbescheinigung wird daher auch bei der Aufenthaltsverfestigung oder der bevorstehenden Einbürgerung angerechnet.

Was geschieht, wenn man den Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis vergessen hat?

Sollte man den Antrag vor Ablauf der Frist nicht gestellt haben, kann die Ausländerbehörde statt der Fiktionsbescheinigung eine Duldung aussprechen. Dies liegt jedoch im Ermessen der Behörde und variiert von Fall zu Fall.

Daher sollte man rechtzeitig vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis bzw. des Visums einen Antrag auf Verlängerung stellen und sich diesen Antrag auch zu Beweiszwecken schriftlich bestätigen lassen.

Foto(s): ©Pexels/Ivan Samkov

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