Filesharing-Abmahnung aus dem German Top 100 Single Chart-Container vom 29.08.2011

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Im Auftrag der jeweiligen Rechteinhaber mahnen folgende Kanzleien wegen Urheberrechtsverletzungen an Musikwerken der German Top 100 Single Charts vom 29.08.2011 in Internettauschbörsen über P2P Netzwerke ab:

  • Rasch Rechtsanwälte
  • Kornmeier und Partner
  • Denecke von Haxthausen & Partner
  • Bindhardt Fiedler Zerbe

Zu den derzeit stark abmahngefährdeten Musikwerken der aktuellen German Top 100 Chartliste vom 29.08.2011 zählen beispielsweise:

  1. „Lady Gaga - The Edge of Glory"
  2. „Jennifer Lopez feat. Pitbull - On the Floor"
  3. „Dj Antoine vs. Timati feat. Kalenna - Welcome to St. Tropez"
  4. „Snoop Doog vs. David Guetta - Sweat"
  5. „Rihanna - S&M"
  6. „Culcha Candela - Berlin City Girl"
  7. „Pietro Lombardi - Call my Name"

In den Abmahnschreiben wird dem Anschlussinhaber vorgeworfen, das jeweilige Werk in einer Internettauschbörse anderen Nutzern dieses P2P Netzwerkes durch Freigabe auf der eigenen Festplatte zum Download angeboten zu haben.

Was vielen Mandanten nicht klar ist, ist der Umstand, dass in derartigen Fällen des Anbietens eines urheberrechtlich geschützten Werkes in einer sogenannten Tauschbörse bereits das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG verletzt sein kann.

Im Einzelnen gilt:

1. Unterlassungserklärung:

Die Erfahrung zeigt, dass immer wieder Adressaten von Abmahnungen die beigefügten Unterlassungserklärungen ungeprüft unterzeichnen.

Vor einem solchen Vorgehen muss an dieser Stelle ausdrücklich gewarnt werden! Unserer Einschätzung nach sind die vorgefertigten Unterlassungserklärungen sehr häufig mit einem Schuldanerkenntnis verknüpft. Des Weiteren enthalten die vorgefertigten Unterlassungserklärungen ebenfalls häufig eine Zahlungsverpflichtungsklausel. Hierbei handelt es sich um zwei wesentliche Aspekte, die durch die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung verhindert werden können. Im Hinblick auf den Umstand, dass der Unterlassungsgläubiger 30 Jahre an die Erklärung gebunden ist, sollte daher vor der Abgabe der Unterlassungserklärung ein kundiger Anwalt beauftragt werden.

An dieser Stelle muss ausdrücklich vor der Verwendung sogenannter Mustererklärungen, die in einer Vielzahl von Internetforen veröffentlicht werden, gewarnt werden. Solche Mustererklärungen sind nicht geeignet, den jeweiligen Einzelfall zu erfassen.

2. Achtung:

Da es sich bei den abgemahnten Werken um Bestandteile in diversen Chart Containern und Samplern handelt, die noch weitere Lieder beinhalten, drohen weitere Abmahnungen durch andere Rechteinhaber und Kanzleien. Es besteht die akute Gefahr von Folgeabmahnungen. Eine Einzelfallberatung sollte Ihnen Aufschluss darüber geben, ob hier vorbeugende Maßnahmen ergriffen werden sollten.

Das Ziel einer anwaltlichen Beauftragung sollte die Abwehr der Ansprüche oder, soweit der Rechtsverstoß nicht ausgeschlossen werden kann, die Reduzierung der Forderung des Gegners unter Abgabe einer fachkundig modifizierten Unterlassungserklärung sein. Hinzu tritt die Sicherheit vor Folgeabmahnungen, sowie die Vermeidung eines Rechtsstreits.

Für den Fall, dass Sie Adressat einer Abmahnung sind, gilt Folgendes:

  • Bewahren Sie Ruhe und notieren Sie die in der Abmahnung genannten Fristen.
  • Die geforderten Schadensersatzansprüche sind oft zu hoch angesetzt, sodass nach Einschaltung eines Rechtsbeistandes die geforderten Kosten sehr häufig reduziert werden können.
  • Werden Sie aktiv und beauftragen Sie einen fachkundigen Rechtsanwalt! Eine Untätigkeit birgt die Gefahr von kostenträchtigen einstweiligen Verfügungen.

Unsere Kanzlei betreut Mandate aus dem gesamten Bundesgebiet. In diesen Fällen ist natürlich auch eine telefonische Beratung unter 0211-98397654 möglich. Die nötigen Unterlagen können per E-Mail (kontakt@rechtsanwalt-dreger.de) oder Fax unter 0211-98397629 zugesendet werden, sodass die Bearbeitung nach Erhalt kurzfristig beginnen kann.


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