Filesharing-Abmahnung der Constantin Film Verleih GmbH durch Waldorf Frommer Rechtsanwälte

  • 2 Minuten Lesezeit

Diese Woche wurde uns im Rahmen eines Beratungsmandates eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte zur Überprüfung vorgelegt. Diese mahnt im Auftrag Ihrer Mandantin, der Constantin Film Verleih GmbH, die ebenfalls in München ansässig ist, wegen Urheberrechtsverletzungen in Internettauschbörsen über P2P Netzwerke ab.

Dem Anschlussinhaber wird vorgeworfen das Werk „The Experiment (Film)" in der Tauschbörse BitTorrent anderen Nutzern dieses P2P Netzwerkes durch Freigabe auf der eigenen Festplatte zum Download angeboten zu haben. In derartigen Fällen des Anbietens eines urheberrechtlich geschützten Werkes in einer sogenannten Tauschbörse kann das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG verletzt sein.

Zur Abgeltung folgender Ansprüche wird in dem Abmahnschreiben neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung und einem Abgeltungsbetrag von 956,00 € gefordert:

  • Unterlassungsanspruch gemäß § 97 I UrhG
  • Erstattungsanspruch der Kosten der Rechtsverfolgung (Rechtsanwaltsgebühren) gemäß § 97 I S. 2 UrhG, §§ 683 Satz 1, 677, 670 BGB
  • Schadensersatzanspruch anhand Lizenzanalogie gemäß § 97 II UrhG

Im Einzelnen gilt:

Der Unterlassungsanspruch stellt das Kernstück der Abmahnung wegen des Vorwurfes der Urheberrechtsverletzung dar. Im Hinblick auf den Umstand, dass der Unterlassungsgläubiger 30 Jahre an die Erklärung gebunden ist, sollte daher vor der Abgabe der Unterlassungserklärung ein kundiger Anwalt beauftragt werden. An dieser Stelle muss ausdrücklich vor der Verwendung sogenannter Mustererklärungen, die in einer Vielzahl von Internetforen veröffentlicht werden, gewarnt werden. Solche Mustererklärungen sind nicht geeignet, den jeweiligen Einzelfall zu erfassen.

Durch die beigefügte Unterlassungserklärung gibt der Erklärende unserer Einschätzung ein Schuldanerkenntnis ab.

Hierbei handelt es sich um einen wesentlichen Aspekt, der durch die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung verhindert werden kann.

Das Ziel einer anwaltlichen Beauftragung sollte die Abwehr der Ansprüche, oder soweit der Rechtsverstoß nicht ausgeschlossen werden kann, die Reduzierung der Forderung des Gegners unter Abgabe einer fachkundig modifizierten Unterlassungserklärung, sein. Hinzu tritt die Sicherheit vor Folgeabmahnungen sowie die Vermeidung eines Rechtsstreits.

Für den Fall, dass Sie Adressat einer Abmahnung sind gilt folgendes:

1. Bewahren Sie die Ruhe und notieren Sie die in der Abmahnung genannten Fristen.

2. Die geforderten Schadensersatzansprüche sind oft zu hoch angesetzt, sodass nach Einschaltung eines Rechtsbeistandes die geforderten Kosten sehr häufig reduziert werden können.

3. Werden Sie aktiv und beauftragen Sie einen fachkundigen Rechtsanwalt! Eine Untätigkeit birgt die Gefahr von kostenträchtigen einstweiligen Verfügungen.

Unsere Kanzlei betreut Mandate aus dem gesamten Bundesgebiet. In diesen Fällen ist natürlich auch eine telefonische Beratung unter 0211-98397654 möglich. Die nötigen Unterlagen können per E-Mail (kontakt@rechtsanwalt-dreger.de) oder Fax unter 0211-98397629 zugesendet werden, so dass die Bearbeitung nach Erhalt kurzfristig beginnen kann.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Jan B. Heidicker

Beiträge zum Thema