Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Schroeder im Auftrag diverser Rechteinhaber von Erotikfilmen

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Derzeit kursieren neue Abmahnungen der Kanzlei Schroeder aus Kiel, die im Auftrag diverser Rechteinhaber, die zumeist in Großbritannien ansässig sind, wegen Urheberrechtsverletzungen an Erotikfilmwerken in Internettauschbörsen über P2P Netzwerke abmahnen.

Im Auftrag folgender Rechteinhaber wird abgemahnt:

  • Peter Banks
  • David De Boer
  • Kevin McLeod
  • Neil Thomson
  • Raymond Gallery
  • Paul Elcombe
  • Gavin Bell
  • Apollo Filmproduktions GmbH

In den Abmahnschreiben wird dem Anschlussinhaber vorgeworfen, das entsprechende Werk in einer Tauschbörse anderen Nutzern dieses P2P Netzwerkes durch Freigabe auf der eigenen Festplatte zum Download angeboten zu haben. In derartigen Fällen des Anbietens eines urheberrechtlich geschützten Werkes in einer sogenannten Tauschbörse kann das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG verletzt sein.

Zur Abgeltung folgender Ansprüche wird in dem Abmahnschreiben ein Vergleichsbetrag von 750,00 € gefordert:

Grundsätzlich sollten Sie nicht den Fehler begehen und urheberrechtliche Abmahnungen der Kanzlei Schroeder als „Abzocke" oder „Betrug" abtun und ignorieren. In jedem Fall ist eine Reaktion innerhalb der gesetzten Fristen erforderlich.

Die jeweils beigefügte Unterlassungserklärung beinhaltet unserer Auffassung eine zu weitreichende Erklärung und stellt ein Schuldanerkenntnis dar. Daneben enthält die vorgefertigte Unterlassungserklärung ebenfalls häufig eine Zahlungsverpflichtungsklausel.

Hierbei handelt es sich um zwei wesentliche Aspekte, die durch die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung verhindert werden können. Im Hinblick auf den Umstand, dass der Unterlassungsgläubiger 30 Jahre an die Erklärung gebunden ist, sollte daher vor der Abgabe der Unterlassungserklärung ein kundiger Anwalt beauftragt werden.

An dieser Stelle muss ausdrücklich vor der Verwendung sogenannter Mustererklärungen, die in einer Vielzahl von Internetforen veröffentlicht werden gewarnt werden. Solche Mustererklärungen sind nicht geeignet, den jeweiligen Einzelfall zu erfassen.

Der Umstand, dass es sich bei der vorgeworfenen Rechtsverletzung um den Gegenstand eines Erotikfilmes handelt, sollte kein Hinderungsgrund sein, sich anwaltlich beraten zu lassen. Von im Urheberrecht tätigen Kollegen wird dieser Angst mit der notwendigen Professionalität begegnet.

Das Ziel einer anwaltlichen Beauftragung sollte die Abwehr der Ansprüche oder, soweit der Rechtsverstoß nicht ausgeschlossen werden kann, die Reduzierung der Forderung des Gegners, unter Abgabe einer fachkundig modifizierten Unterlassungserklärung, sein. Hinzu tritt die Sicherheit vor Folgeabmahnungen sowie die Vermeidung eines Rechtsstreits.

Für den Fall, dass Sie Adressat einer Abmahnung sind gilt Folgendes:

  • Bewahren Sie Ruhe und notieren Sie die in der Abmahnung genannten Fristen.
  • Vermeiden Sie eine direkte Kontaktaufnahme mit der Kanzlei Waldorf Frommer.
  • Unterzeichnen Sie unter keinen Umständen die vorformulierte Unterlassungserklärung!
  • Werden Sie aktiv und beauftragen Sie einen fachkundigen Rechtsanwalt! Eine Untätigkeit birgt die Gefahr von kostenträchtigen einstweiligen Verfügungen.
  • Die geforderten Schadensersatzansprüche sind oft zu hoch angesetzt, sodass nach Einschaltung eines Rechtsbeistandes die geforderten Kosten sehr häufig reduziert werden können.

Unsere Kanzlei betreut Mandate aus dem gesamten Bundesgebiet. In diesen Fällen ist natürlich auch eine telefonische Beratung unter 0211-98397654 möglich. Die nötigen Unterlagen können per E-Mail (kontakt@rechtsanwalt-dreger.de) oder Fax unter 0211-98397629 zugesendet werden, sodass die Bearbeitung nach Erhalt kurzfristig beginnen kann.

Die Bearbeitung Ihres Mandates erfolgt auf der Grundlage einer transparenten festen Pauschalvergütung!


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