Filesharing-Abmahnung der Planet Punk Music GbR durch die Kanzlei Zimmermann & Decker

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Planet Punk Music GbR lässt aktuell verstärkt durch die Kanzlei Zimmermann & Decker, wegen Urheberrechtsverletzungen an Musikwerken in Internettauschbörsen über P2P Netzwerke abmahnen.

Folgende Musikwerke sind derzeit Bestandteil von Abmahnungen:

  • Davis Redfield - Out of Town
  • Jasper - Heartbreaker
  • Mike De Ville vs. La Calling - Pump it Up
  • Rocco - Everytime

In den Abmahnschreiben wird dem Anschlussinhaber vorgeworfen das entsprechende Werk in einer Tauschbörse anderen Nutzern dieses P2P Netzwerkes durch Freigabe auf der eigenen Festplatte zum Download angeboten zu haben. In derartigen Fällen des Anbietens eines urheberrechtlich geschützten Werkes in einer sogenannten Tauschbörse, kann das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG verletzt sein.

Zur Abgeltung folgender Ansprüche wird in dem Abmahnschreiben ein Vergleichsbetrag von 600,00 € gefordert:

  1. Unterlassungsanspruch gemäß § 97 I UrhG
  2. Erstattungsanspruch der Kosten der Rechtsverfolgung (Rechtsanwaltsgebühren) gemäß § 97 I S. 2 UrhG, §§ 683 Satz 1, 677, 670 BGB
  3. Schadensersatzanspruch anhand Lizenzanalogie gemäß § 97 II UrhG

Da es sich bei dem abgemahnten Werk um einen Bestandteil in einem Chart Container/ Sampler handelt, der noch weitere Lieder beinhaltet, drohen weitere Abmahnungen durch andere Rechteinhaber und Kanzleien. Es besteht die akute Gefahr von Folgeabmahnungen. Eine Einzelfallberatung sollte Ihnen Aufschluss darüber geben, ob hier vorbeugende Maßnahmen ergriffen werden sollten.

Das Ziel einer anwaltlichen Beauftragung sollte die Abwehr der Ansprüche oder soweit der Rechtsverstoß nicht ausgeschlossen werden kann, die Reduzierung der Forderung des Gegners, unter Abgabe einer fachkundig modifizierte Unterlassungserklärung, sein. Hinzu tritt die Sicherheit vor Folgeabmahnungen, sowie die Vermeidung eines Rechtsstreits.

Für den Fall, dass Sie Adressat einer Abmahnung sind gilt folgendes:

  1. Bewahren Sie die Ruhe und notieren Sie die in der Abmahnung genannten Fristen.
  2. Vermeiden Sie eine direkte Kontaktaufnahme mit der Kanzlei Waldorf Frommer.
  3. Unterzeichnen Sie unter keinen Umständen die vorformulierte Unterlassungserklärung!
  4. Werden Sie aktiv und beauftragen Sie einen fachkundigen Rechtsanwalt! Eine Untätigkeit birgt die Gefahr von kostenträchtigen einstweiligen Verfügungen.
  5. Die geforderten Schadensersatzansprüche sind oft zu hoch angesetzt, so dass nach Einschaltung eines Rechtsbeistandes die geforderten Kosten sehr häufig reduziert werden können.

Unsere Kanzlei betreut Mandate aus dem gesamten Bundesgebiet. In diesen Fällen ist natürlich auch eine telefonische Beratung unter 0211-98397654 möglich. Die nötigen Unterlagen können per E-Mail (kontakt@rechtsanwalt-dreger.de) oder Fax unter 0211-98397629 zugesendet werden, so dass die Bearbeitung nach Erhalt kurzfristig beginnen kann.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Jan B. Heidicker

Beiträge zum Thema