Filesharing Abmahnung der Rechtsanwälte Kornmeier und Partner im Auftrag der EMI Music Germany GmbH

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Die Rechtsanwälte Kornmeier und Partner mahnen aktuell im Auftrag Ihrer Mandantin, der EMI Music Germany GmbH wegen Urheberrechtsverletzungen in Internettauschbörsen an dem Musikwerk „David Guetta- Who's That Chick?” (feat. Rihanna) ab.

Dem Anschlussinhaber wird vorgeworfen das Werk „David Guetta- Who's That Chick? (feat. Rihanna) in Tauschbörsen anderen Nutzern dieses P2P Netzwerkes durch Freigabe auf der eigenen Festplatte zum Download angeboten zu haben. In derartigen Fällen des Anbietens eines urheberrechtlich geschützten Werkes in einer sogenannten Tauschbörse, kann das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG verletzt sein.

Zur Abgeltung folgender Ansprüche wird in dem Abmahnschreiben ein Vergleichsbetrag von 450,00 € gefordert:

Unterlassungsanspruch gemäß § 97 I UrhG

Erstattungsanspruch der Kosten der Rechtsverfolgung (Rechtsanwaltsgebühren) gemäß § 97 I S. 2 UrhG, §§ 683 Satz 1, 677, 670 BGB

Schadensersatzanspruch anhand Lizenzanalogie gemäß § 97 II UrhG

Achtung:

Da es sich bei dem abgemahnten Werk um Bestandteil diverser Sampler und Chart Container (z.B. German Top 100 Single Charts) handelt, der noch weitere Lieder beinhaltet, drohen weitere Abmahnungen durch andere Rechteinhaber und Kanzleien. Es besteht die akute Gefahr von Folgeabmahnungen. Eine Einzelfallberatung sollte Ihnen Aufschluss darüber geben, ob hier vorbeugende Maßnahmen ergriffen werden sollten.

Das Ziel einer anwaltlichen Beauftragung sollte die Abwehr der Ansprüche oder soweit der Rechtsverstoß nicht ausgeschlossen werden kann, die Reduzierung der Forderung des Gegners, unter Abgabe einer fachkundig modifizierte Unterlassungserklärung, sein. Hinzu tritt die Sicherheit vor Folgeabmahnungen, sowie die Vermeidung eines Rechtsstreits.

Für den Fall, dass Sie Adressat einer Abmahnung sind gilt folgendes:

- Bewahren Sie die Ruhe und notieren Sie die in der Abmahnung genannten Fristen.

- Die geforderten Schadensersatzansprüche sind oft zu hoch angesetzt, so dass nach Einschaltung eines Rechtsbeistandes die geforderten Kosten sehr häufig reduziert werden können.

- Werden Sie aktiv und beauftragen Sie einen fachkundigen Rechtsanwalt! Eine Untätigkeit birgt die Gefahr von kostenträchtigen einstweiligen Verfügungen.

Unsere Kanzlei betreut Mandate aus dem gesamten Bundesgebiet. In diesen Fällen ist natürlich auch eine telefonische Beratung möglich. Die nötigen Unterlagen können per E-Mail oder Fax zugesendet werden, so dass die Bearbeitung nach Erhalt kurzfristig beginnen kann.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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