Fotoklau/Bilderklau: Schadensersatz bei Urheberrechtsverletzung

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Gute Bilder bzw. Fotos von Produkten gehören für Onlineshops oder Angebote auf eBay, Amazon etc. zu den wichtigsten Vermarktungsinstrumenten. Gerade bei der großen Konkurrenz, die unter den Onlineshops in den meisten Branchen herrscht, stellen hochwertige Produktbilder ein bedeutendes Abgrenzungskriterium zu Mitbewerbern dar.

Die Erstellung von hochwertigen Produktfotos ist oft aufwendig und teuer, weswegen zahlreiche Onlineshops unter einem Bilderklau durch andere Shops leiden.

Auffinden von Urheberrechtsverletzung durch Fotoklau/Bilderklau

Häufig stoßen Urheber selbst oder durch Hinweise auf Verletzungen ihrer Urheberrechte. Für eine professionelle Überwachung bieten wir Urhebern von Fotos oder Bildern ein Monitoring an, damit diese ihre Bilder und Fotos professionell überwachen lassen und Urheberrechtsverstöße unmittelbar aufdecken können. Sobald der von uns beauftragte Dienstleister eine entsprechende Urheberrechtsverletzung aufdeckt, leiten wir diese an unseren Mandanten weiter und geben eine Handlungsempfehlung.

Vorgehen gegen Urheberrechtsverletzung durch Fotoklau/Bilderklau

Sobald wir eine Urheberrechtsverletzung aufgedeckt haben, fordern wir den Verletzer auf, die Fotos bzw. Bilder unverzüglich zu entfernen und mittels strafbewehrter Unterlassungserklärung zu versprechen, die geklauten Fotos/Bilder nicht erneut zu verwenden. Kommt der Verletzer dem nach, kann der Urheber recht sicher sein, dass ein erneuter Bilderklau durch den gleichen Verletzer nicht mehr vorkommt. Verstößt der Verletzer nämlich gegen sein Versprechen, muss er dem Urheber eine Vertragsstrafe von mehreren tausend Euro zahlen.

Schadensersatz bei Fotoklau/Bilderklau

Neben dem Unterlassungsanspruch stehen dem Urheber gegen den Verletzer auch Schadensersatzansprüche zu. Die Höhe der Schadensersatzansprüche werden regelmäßig im Wege der sog. Lizenzanalogie ermittelt, also danach, was ein Lizenznehmer vernünftigerweise an den Urheber gezahlt hätte, um dessen Produktfotos verwenden zu dürfen. Der Schadensersatz, der dem Urheber bei einem Fotoklau zusteht, beträgt nicht selten mehrere hundert Euro pro Bild.

Insofern lohnt es sich für Urheber von Bildern/Fotos, Urheberrechtsverletzungen zu verfolgen.

Kosten der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen

In der Regel entstehen dem Urheber für die Verfolgung von Urheberrechtsverstößen keine Kosten, da die Verfolgungskosten zu dem Schadensersatz gehören, den der Verletzer zu leisten hat.

Vielmehr kann der Urheber durch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen die ihm zustehenden Lizenzgebühren generieren, was je nach Häufigkeit und Intensität der Rechtsverletzung durch Fotoklau sehr attraktiv sein kann.

Das können wir für Sie tun

Unsere Kanzlei hat sich auf das Urheberrecht spezialisiert, wir verfolgen täglich Urheberrechtsverletzungen. Dabei gehen wir schnell und effektiv vor und schützen so die Rechte der Urheber.

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie maßgeschneidert!

Weitere Informationen stellen wir Ihnen hier zur Verfügung:

http://bild-recht.de/



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