Fristlose Kündigung: Erfährt der neue Arbeitgeber die Gründe?

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Nach einer fristlosen Kündigung fürchten sich Arbeitnehmer häufig davor, dass ihr Ruf in der Branche leidet. Ihnen graut es vor der Reaktion des neuen Arbeitgebers, der sich beim alten Chef vielleicht nach dem neuen Bewerber erkundigt. Doch wie realistisch ist es, dass der neue Arbeitgeber von einer fristlosen Kündigung erfährt – und von den Kündigungsgründen? Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck klärt auf.

Vorweg: Dass man bei früheren Arbeitgebern anruft, um Informationen über einen Bewerber zu ermitteln, halte ich eher für die Ausnahme. Die Regel dürfte sein, dass man solche Fragen im Gespräch mit dem Bewerber klärt, indem man ihn beispielsweise nach dem Grund für den Jobwechsel fragt, oder: Man fragt, ob der Bewerber eine fristlose Kündigung erhalten hat und, falls ja, warum. Die Antwort des Bewerbers und vor allem die Art und Weise, wie er antwortet, reicht erfahrenen Personalern und Arbeitgebern in den meisten Fällen aus, um den Bewerber einzuschätzen.

In sensiblen Branchen, in denen Arbeitnehmer verantwortlich sind für Finanzen, Sicherheit oder für das Wohlergehen von Kunden, gehen die Arbeitgeber regelmäßig auf Nummer sicher und erkundigen sich schon mal bei älteren Arbeitgebern nach Bewerbern, die für eine Stelle in Frage kommen. Diese Branchen sind beispielsweise Gastronomie und Hotelgewerbe, wo ein Mitarbeiter, der klaut und unterschlägt, großen Schaden anrichten kann. Auch in der Sicherheitsbranche sind Arbeitgeber sehr vorsichtig; auch dort kann es vorkommen, dass nachgefragt wird.

Straftaten am Arbeitsplatz haben regelmäßig weitreichende Folgen für den Ruf eines Arbeitnehmers. In der Sicherheitsbranche oder in den sozialen Berufen muss man ein Führungszeugnis, beziehungsweise ein erweitertes Führungszeugnis einreichen. Arbeitnehmer, die wegen bestimmter Straftaten vor Gericht standen, haben kaum noch Chancen auf einen Arbeitsplatz in diesen Berufszweigen.

In den meisten Fällen beruhen fristlose Kündigungen auf eher weniger schwerwiegenden Straftaten. Beispielsweise: Der Mitarbeiter hat sich Essen aus der Kantine oder der Theke mit nach Hause genommen. Oft wird Büromaterial, werden Fortbildungshefte oder Bücher entwendet oder es ist der private Gebrauch des Dienstwagens, über den ein Arbeitnehmer stolpert und man deshalb die fristlose Kündigung erhält.

Wird man wegen solcher (minderschwerer) Delikte gekündigt, sollte man sich möglichst dafür einsetzen, den Vorwurf eines strafbaren Verhaltens aus der Welt zu schaffen und die fristlose Kündigung nachträglich in eine betriebsbedingte Kündigung abändern zu lassen. Möglich – und üblich – ist das im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses, den ein erfahrener Arbeitsrechtler führen sollte. In den meisten Fällen erfährt der neue Arbeitgeber dann nichts von den ursprünglichen Gründen der Kündigung – von den oben genannten sensiblen Arbeitsbereichen abgesehen, in denen die Arbeitgeber regelmäßig genauer hinschauen (müssen).

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