Fristlose Kündigung wegen Teilnahme an wildem Streik? (Tipps für Arbeitnehmer)

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Mitarbeiter eines Berliner Lieferdienstes haben in 2021 aus Protest gegen ihre Arbeitsbedingungen gestreikt, ihnen wurde deshalb fristlos gekündigt. Nun hat das Arbeitsgericht Berlin die Klagen der gekündigten Fahrer entschieden – meist zu deren Nachteil. Was bedeuten die Urteile für Arbeitnehmer, die sich an einem Streik beteiligen wollen? Dazu der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Geklagt hatten Fahrer des Essenslieferanten Gorillas, deren Aufgabe es war, Speisen und Lebensmittel innerhalb von wenigen Minuten zum Kunden zu liefern.

Die Klagen vor dem Arbeitsgericht hatten keinen Erfolg: Entweder das Gericht sah die fristlosen Kündigungen als gerechtfertigt an, oder es lies zumindest die ordentliche, fristgemäße, Kündigung gelten, das aber nur, weil der Lieferdienst die für die fristlose Kündigung erforderliche Frist verpasste.

In einem anderen Fall scheiterte die fristlose Kündigung nur an der Beweisbarkeit: Der Lieferdienst konnte die Beteiligung eines Fahrers am Streik nicht nachweisen.

Für die Fahrer haben die Urteile meist erhebliche Konsequenzen: Im Fall einer wirksamen fristlosen Kündigung verliert der Arbeitnehmer nämlich nicht nur umgehend seinen Job, er bekommt auch eine Sperrzeit auf den Bezug seines Arbeitslosengeldes, meist für die Dauer von drei Monaten.

Dass die fristlosen Kündigungen, zumindest erstinstanzlich, wirksam waren, lag für das Arbeitsgericht Berlin daran, dass es sich um einen wilden Streik gehandelt hatte. Die Fahrer hatten sich also nicht an einen gesetzlich geschützten Streik beteiligt, den eine Gewerkschaft organisiert und wo man sich für den Abschluss eines Tarifvertrages einsetzt.

Die Teilnahme an solchen „wilden“ Streiks stellt grundsätzlich eine schwerwiegende arbeitsvertragliche Pflichtverletzung dar, mit der Konsequenz, dass dem Arbeitnehmer deshalb regelmäßig fristlos gekündigt werden darf.

Welche Lehren kann man als Arbeitnehmer aus diesen Urteilen ziehen?

Auch wenn man sich, wie die Berliner Gorillas-Fahrer, gegen aus ihrer Sicht unpünktliche Lohnzahlung wehrt oder für bessere Arbeitsbedingungen einsetzt: Bevor man an einem Streik teilnimmt, sollte man sicher gehen, dass es sich nicht um einen wilden Streik handelt. Erkundigen Sie sich deshalb im Zweifel immer danach, wer den Streik organisiert und für welche Ziele man sich dort einsetzt!

Im Fall einer Kündigung sollte man schnellstmöglich einen Anwalt fragen, ob sich eine Kündigungsschutzklage lohnt. Oft scheitern Arbeitgeber mit ihren Kündigungen bereits an Formalien, oder sie versäumen Fristen, oder können, wie bei einem der Gorillas-Kündigungen, den Grund für die Kündigung nicht gerichtsfest nachweisen.

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