FTX: Fordern Sie Ihre Werte zurück! Anwaltsinfo!

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Bei FTX sind nach der "Pleite" nach wie vor viele Anleger in großer Sorge wegen Ihrer angelegten Assets.

Dabei stellt sich immer mehr die Frage, wem diese eigentlich zustehen, worauf Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mit Sitz in Berlin betroffene Anleger hinweisen.

Nach ihren Geschäftsbedingungen hat FTX.EU nämlich diejenigen Mittel ihrer Kunden, die zu ihr gelangt sind, auf ihren Geschäftskonten lediglich verwahrt.

Zu Deutsch übersetzt heißt es hier auszugsweise:

Die Kunden erkennen an und erklären sich damit einverstanden, dass das Unternehmen alle erhaltenen Kundengelder unverzüglich auf ein oder mehrere Bankkonten einzahlt, die von und im Namen des Unternehmens geführt werden (im Folgenden als „Kundenkonten“ bezeichnet) bei zuverlässigen Kreditinstituten oder Banken nach Wahl des Unternehmens. 

Hiermit stellt  sich die Frage, ob es sich  um Vermögen der Kryptobörse FTX handeln sollte, oder eher um das Vermögen/die „Assets“ der Kunden?

Außerdem verfügte laut einer Meldung des Wallstreet Journal vom 06.12.2022  FTX EU am 15. November 2022 über Kundengelder in Höhe von 47 Millionen Euro, was rund 49 Millionen US-Dollar entspricht, soll Herr Theocharides, der Vorsitzende der Cyprus Securities and Exchange Commission, gesagt haben. Die zypriotische Wertpapieraufsichtsbehörde hat dem Unternehmen offensichtlich befohlen, das Geld an die Kunden zurückzuzahlen, aber das Unternehmen war nicht in der Lage, sich daran zu halten, da seine Bankkonten durch das Verfahren nach Kapitel 11 eingefroren waren, wie der Vorsitzende gesagt haben soll.

Die Priorität der CySEC besteht aber wohl laut einem Sprecher der Behörde darin, Investoren zu schützen, während diese Untersuchungen fortgesetzt werden, und die ordnungsgemäße Rückgabe angemessener Kundengelder sicherzustellen.

Anleger könnten somit versuchen, ihre Anlagen aufzulösen oder abzuheben und sich nach Zypern wenden, und die Auszahlung ihrer Assets fordern. Sollte dies nicht innerhalb kurzer Zeit geschehen, könnten Anleger über weitere Maßnahmen wie z.B. Arrestverfahren nachdenken, denn aufgrund der obigen Ausführungen sollte zumindestens fraglich sein, wem die Assets der Anleger nun zustehen, d.h., ob sie im Insolvenzverfahren zu verwerten wären oder nicht.


Betroffene Anleger der FTX-Pleite können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit 20 Jahren, schwerpunktmäßig in Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind. 






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