Fünf Tipps für Arbeitnehmer zum Thema Kündigung

  • 2 Minuten Lesezeit
Kündigung

Was Sie als Arbeitnehmer über die Kündigung des Arbeitsverhältnisses wissen sollten: 

  1. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen und ist daher unwirksam, wenn sie mündlich, per Telefon, Fax, Whatsapp oder E-Mail mitgeteilt wurde. Auf den Kündigungsgrund kommt es bei einer ordentlichen Kündigung nur an, wenn das Arbeitsverhältnis unter dem Schutz des Kündigungsschutzgesetzes steht. Dafür muss es mindestens sechs Monate bestehen und im Betrieb müssen mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt werden.
    Bei einer außerordentlichen Kündigung muss ein wichtiger Grund für eine sofortige Beendigung vorliegen, es dem Arbeitgeber also unzumutbar sein, das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist fortzusetzen.
  2. Wenn Sie die Kündigung für unbegründet halten, Sie besonderen Kündigungsschutz beanspruchen können (z.B. als Schwangere, Betriebsratsmitglied oder Mitarbeiter/in in Elternzeit) oder Formfehler bei der Kündigung vorliegen, können Sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Versäumen Sie diese Frist, wird die Kündigung wirksam. Nur in seltenen Ausnahmefällen kann die Klage nach Ablauf der Frist noch zugelassen werden.
  3. Nehmen Sie sich einen Anwalt, auch wenn Sie vor dem Arbeitsgericht in erster Instanz nicht dazu verpflichtet sind. Ein versierter Fachanwalt für Arbeitsrecht kann aufgrund seiner Erfahrung abschätzen, ob es aussichtsreich ist, die Kündigung anzugreifen und ob sich eine Klage finanziell für Sie lohnt. Gerade wenn der Arbeitgeber anwaltlich vertreten ist bzw. sein wird, sollten auch Sie einen Fachmann einschalten, der mit der Gegenseite auf Augenhöhe verhandeln kann.
  4. Nach einer Kündigung besteht grundsätzlich kein Recht auf Zahlung einer Abfindung. Dennoch enden viele Kündigungsschutzklagen mit einem Vergleich, mit dem das Arbeitsverhältnis beendet wird und der Arbeitnehmer eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes erhält. Die Höhe der Abfindung ist Verhandlungssache. Ein im Arbeitsrecht erfahrener Anwalt kann für Sie abschätzen, welche Größenordnung für eine Abfindungsforderung realistisch ist.
  5. Im Arbeitsgerichtsprozess zahlt jeder seine Kosten in der ersten Instanz selbst, egal, ob er gewinnt oder verliert. Daher ist es sinnvoll, wenn es im Arbeitsverhältnis "kriselt", frühzeitig eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, da diese meist Wartezeiten vorsieht, bevor sie einen Rechtsschutzfall (z.B. Kündigung) deckt und die Kosten übernimmt.

Egal ob Sie vor oder nach Zugang einer Kündigung noch Fragen rund um das Thema haben, kontaktieren Sie uns gerne, wir beraten Sie kurzfristig zu Ihrer individuellen Fallgestaltung.

Rechtsanwalt Philipp Kitzmann, LL.M.
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Berlin Hamburg | Hannover

Gekündigt, was nun?

Eine Kündigung kann nur innerhalb von drei Wochen nach Zugang angegriffen werden.

Handeln Sie jetzt, besprechen Sie Ihre Angelegenheit mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Foto(s): Fotolia

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Philipp Kitzmann LL.M.

Beiträge zum Thema