Geblitzt auf der BAB 10, Höhe km 91 in Fahrtrichtung Berlin -Bußgeld und Punkte vermeiden!

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Der mobile Blitzer wird unmittelbar in der Nähe der Ausfahrt Michendorf und des gleichnamigen Rasthofes aufgebaut. Sind Sie hier erfasst worden, kann Ihnen ein erfahrener Verteidiger das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen.

Gemessen wird bei Kilometer 91 mit einer Neuentwicklung der Firma Vitronic, dem sog. „Enforcement Trailer„. Hierbei handelt es sich um eine transportable Messeinheit, die bis zu fünf Tage lang im Akkubetrieb laufen kann und daher keine permanente Bedienung durch einen Messbeamten erfordert. Eingepackt in das anhängerähnliche Gebilde sind ganz gewöhnliche Lasermessgeräte des Typs PoliscanSpeed, welche also auch hier mit all ihren Schwächen zum Einsatz kommen. 

Dabei ist die Messmethode einfach erklärt. Es werden kontinuierlich  Laserstrahlen in Bündelform ausgestrahlt. Das ankommende Fahrzeug reflektiert diese und sendet sie an den Blitzer zurück. Dieser kann dadurch die Fahrzeit für die eingegebene Wegstrecke bestimmen und hiermit die Geschwindigkeit berechnen. Ist der Grenzwert überschritten, wird die Kamera ausgelöst.

Doch schon nach einfachen physikalischen Gesetzen sind hier Fehler vorprogrammiert. Die Bündelform sorgt für eine Ausweitung der Lichtstrahlen. Diese können daher von verschiedenen Karosserieteilen zugleich zurückgestrahlt werden. Der Blitzer registriert sie aber als von einem einzigen Teil reflektiert. Dadurch verfälscht sich die Zeitmessung und somit auch Geschwindigkeitsberechnung zu Lasten des Betroffenen. Auch bei Ihrer Messung kann dieser Serienfehler vorliegen. Nach statistischen Erhebungen ist dies nämlich bei mindestens 50 % aller Messungen der Fall.

Poliscan Speed soll möglichst nahe am Fahrbahnrand aufgebaut werden. Im Stativbetrieb ist es wichtig, den Blitzer auf ausreichend festem Untergrund aufzustellen, damit sich während der Messung keine negativen Veränderungen ergeben. Hierauf wird vom Messpersonal meist nicht ausreichend geachtet. 

Der Hersteller Vitronic bietet für das verwendete Messgerät Schulungen an und beschreibt in der Bedienungsanleitung unter Punkt 3 ausdrücklich, dass die Handhabung des Systems durch unterwiesenes Messpersonal erfolgen muss. Der Hersteller verweist auf sein Schulungsangebot, dass der Sachkunde des Messpersonals dient. Weiterhin räumt der Hersteller in der Bedienungsanleitung unter Punkt 2) Beeinträchtigungen des Systems ein, wenn dieses von nicht eingewiesenem Personal bedient wird. Fehlt daher der Fortbildungsnachweis in der Akte, kann die Messung nicht als exakt genug bewertet werden. 

Diese Sachkunde ist auch nötig. Von besonderer Bedeutung für die Genauigkeit der Messung ist die exakte Einstellung des Schwenkwinkels, der anhand des Abstandes des Gerätes zum Fahrbahnrand ermittelt wird. Hierfür sind besondere Sorgfalt und Kenntnisse der Beamten nötig. Denn wird hier nicht genau gearbeitet, führt dies zur Unverwertbarkeit des Messung führen. 

Das Messfoto ist das einzige Beweismittel. Für dessen Auswertung ist die vom Hersteller mitgelieferte digitale Auswerteschablone von entscheidender Bedeutung. Diese wird nachträglich auf das Messfoto gelegt. Schon kleinste Ungenauigkeiten können die Messung verfälschen. 

Außerdem wurden schon ganze Messreihen für ungültig erklärt und die Betroffenen freigesprochen, weil die gesetzlich geforderte Eichung abgelaufen war. Durch eine Analyse Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle können Experten für Verkehrsmesstechnik diese und andere Fehler finden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt für Ihren Messvorgang ein unabhängiges Sachverständigengutachten ein. Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung im Verkehrsrecht, entstehen Ihnen hierfür sowie das gesamte Verfahren keine Kosten. Das technische  Gutachten listet die gefundenen Fehler auf und ist damit die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit der Messung nachgewiesen wird. Das Ergebnis ist ein Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart.

Rechtsanwalt Junge betreut pro Jahr ca. 1000 Bußgeldverfahren.Er ist außerdem Fachanwalt für Strafrecht und hat die Ausbildung zum Fachanwalt für Verkehrsrecht absolviert. Das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht besteht eben aus diesen Rechtsgebieten. Rechtsanwalt Junge hat daher das Wissen und die Erfahrung, um Sie im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht optimal zu beraten und zu verteidigen.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.



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