Geblitzt auf der BAB 13, km 123,19 in Fahrtrichtung Ortrand/Berlin- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot vermeiden!

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Die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften vor? Dann lohnt es sich, die Messung mit Hilfe eines spezialisierten Verteidigers anzufechten. Denn dank der Fehleranfälligkeit des hier eingesetzten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed, werden bei dieser Messstelle überdurchschnittlich viele Verfahren eingestellt.

Der Standort des Blitzers ist einfach lokalisiert. Zunächst kommt man an der Messstelle im Bereich der Ausfahrt Ortrand bei km 123 vorbei . Geblitzt wird nun ca. 2 km hinter der Ausfahrt Ortrand in nördliche Richtung. Bis zur Landesgrenze Brandenburg – Sachsen an Kilometer 124,9 ist keine zulässige Höchstgeschwindigkeit vorgegeben. Aber gleich danach wird die Geschwindigkeit auf 120 km/h. beschränkt. Es erfolgt hierfür eine einmalige beidseitige Beschilderung. Diese genügt nach Auffassung des hier zuständigen Amtsgerichts Senftenberg als Hinweis. Jedoch wird unter bestimmten Umständen auch ein Augenblicksversagen zugebilligt.

Der größte Trumpf der Verteidigung sind hier aber die Schwächen des verwendeten Lasermessgerätes. Diese sind vielfach der Kritik durch die Gerichte ausgesetzt und haben diesen Blitzertyp zu einem der umstrittensten Messgeräte Deutschlands gemacht.

Die Messung erfolgt auf der Grundlage einer Laserpulslaufzeitmessung (LIDAR= Light Detection And Ranging). Die Fahrzeuge werden von einem horizontal scannenden LIDAR erfasst, dieser sendet kurze Laserimpulse aus. Der Messstrahl tastet einen Fahrbahnbereich in einer Entfernung zwischen ca. 10 m bis 75 m innerhalb eines horizontalen Blickfeldes (Scanwinkel) von 45 Grad ab. Die Entfernung eines Fahrzeugs wird über die Laufzeit der Laserimpulse gemessen, die vom Gerät ausgesandt und nach ihrer Reflexion am gemessenen Fahrzeug vom System wieder empfangen werden.  Mittels dieser Werte wird die Geschwindigkeit berechnet und bei Überschreiten des Grenzwertes die Kamera ausgelöst.

Jedoch führt die hier eingestellte überlange Messstrecke von 75 Meter zu einer nicht geplanten Auffächerung der ausgesandten Signale. Natürlich werden dadurch auch die Rückstrahlimpulse verzerrt und damit die Messdaten massiv verfälscht. Dies geschieht so häufig, dass schon allein wegen diesem Serienfehler etwa 50 % aller Messergebnisse falsch sind. Außerdem treten Ungenauigkeiten bei der Zuordnung auf, wenn sich mehr als ein Fahrzeug im Messbereich befindet. Dann ist nicht sicher nachweisbar, dass die angezeigte Geschwindigkeit auch wirklich bei dem Auto auf dem Foto gemessen wurde. Der Messsensor muss unbedingt exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn justiert werden. Häufig ist die Justierung beim Geräteaufbau aber nicht genau genug. In diesen Fällen führen schon minimalste Abweichungen automatisch zu überhöhten Messergebnissen. Ist die Geräteeichung abgelaufen oder fehlt in der Akte ein Schulungsnachweis für das eingesetzte Messpersonal, ist das Messergebnis ebenfalls unverwertbar.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Deswegen überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt für Ihren Messvorgang ein Gutachten durch den TÜV erstellen. Dieses dient als Nachweis für aufgetretenen Messfehler.

Das Resultat ist dann ein Freispruch oder Verfahrenseinstellung. Punkte oder ein Fahrverbot haben Sie dann nicht mehr zu erwarten, vielmehr gibt es gar keinen Eintrag im Fahreignungsregister in Flensburg.

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per Mail  (junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.






Foto(s): Andreas Junge

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