Geblitzt auf der L 40, Abschnitt 163, km 0,3, Richtung Abfahrt Teltow-Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Zentrale Bußgeldstelle Brandenburgs in Gransee wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften vor? Dann stehen Ihre Chancen sehr gut, den drohenden Strafen zu entgehen. Denn aufgebaut ist hier ein Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed. Dieses ist nämlich derart fehleranfällig, dass bei dieser Messstelle überdurchschnittlich viele Verfahren nach einem Einspruch wegen festgestellter Messfehler eingestellt werden. 

Dieser Blitzertyp sendet Laserimpulse aus, welche auf einer Länge von 70 Meter die Straße erfassen. Ankommende Fahrzeuge reflektieren diese Signale und senden sie zu dem Messgerät zurück. Dadurch werden Daten gewonnen, die als Grundlage für eine Weg- Zeit- Rechnung dienen. Deren Ergebnis ist dann die gefahrene Geschwindigkeit.

Jedoch führt die Länge der gemessenen Strecke zu einer Signalauffächerung und damit auch zu einer Verzerrung der Rückstrahlimpulse und einer massiven Verfälschung der Messdaten. Dies geschieht so häufig, dass schon allein aus diesem Grund etwa die Hälfte aller Messergebnisse falsch ist. Oft ist auch der Messsensor nicht exakt im vorgeschriebenen rechten Winkel justiert, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen führt. Sehr häufig befindet sich mehr als ein Fahrzeug im Messbereich. Dann können Schwierigkeiten bei der Objektzuordnung auftreten. Der Bußgeldstelle ist dann kein sicherer Beweis möglich, dass auch wirklich das abgebildete Auto gemessen wurde. Ist die Geräteeichung abgelaufen, wird sogar die gesamte Messreihe annulliert. Fehlt ein aktueller Schulungsnachweis für das eingesetzte Messpersonal, ist die Messung ebenfalls unverwertbar.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Daher überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt für Ihren Messvorgang ein TÜV- zertifiziertes Sachverständigengutachten erstellen, in welchem die Messfehler nachgewiesen werden.

Im Einspruchsverfahren erfolgt dann ein Freispruch oder zumindest eine Verfahrenseinstellung. Ein Bußgeld, Punkte im Fahreignungsregister  in Flensburg oder ein Fahrverbot sind dann nicht mehr möglich.

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, dies umfasst auch die  Beauftragung des Gutachters.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per Mail  (junge@jhb.legal)oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.


Foto(s): Andreas Junge

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