Geblitzt (mobiler Blitzer) auf der BAB 10, km 27,11 in Fahrtrichtung Erkner - Bußgeld vermeiden!

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Sie sind auf der BAB 10 bei Kilometer 27,11 in Fahrtrichtung Erkner geblitzt worden und haben deswegen einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid von der Zentralen Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee bekommen? In diesem Artikel erklärt Rechtsanwalt Andreas Junge die Erfolgsaussichten des Einspruchs gegen einen drohenden Bußgeldbescheid. 

Gemessen wird bei Kilometer 27,11 mit dem mobilen Einseitensensor ESO ES 3.0, der an der Messstelle mit all seinen  Schwächen zum Einsatz kommt. Diese sind der größte Angriffspunkt für die Verteidigung. Führen sie doch zu einer ungenauen Messung, bei deren Nachweis das Verfahren einzustellen ist.

Das charakteristische an diesem Einseitensensor ist sein großer Messbalken (Sensorkopf). Auf diesem befinden sich fünf Lichtsensoren. Diese messen die Helligkeitsunterschiede, die von dem heranfahrenden Auto verursacht und bestimmen gleichzeitig die Entfernung zum Messgerät. Mit Hilfe dieser Daten wird die Fahrtzeit für Messtrecke bestimmt und letztlich die Geschwindigkeit berechnet. 

Diese Messmethode führt aber dazu, dass schon einfache Sonneneinstrahlung auf das Gerät oder Lichtreflexe (Schatten des Fahrzeugs, entgegenkommender Fahrzeuge oder des Messgerätes selbst) die Erfassung der Helligkeit und damit die Berechnung der Geschwindigkeit zu Lasten des Betroffenen beeinflussen können.

Gleichfalls treten bei bestimmten Verkehrssituationen (Überholmanöver, Kolonnenfahrten, entgegenkommende Fahrzeuge) Zuordnungsprobleme auf. Nicht selten sind ebenfalls Aufbaufehler, etwa eine falsche Einstellung des Scanwinkels.

In technischer Hinsicht ist derzeit vor allem die sog. „Reifenprofilmessung“ zu beanstanden. Es hat sich gezeigt, dass es dem Messgerät schon ausreicht, einen einzigen „Peak“ an plausiblen Geschwindigkeitswerten zu ermitteln, statt das Fahrzeug über dessen gesamte Länge zu detektieren. Dies ist vor allem dann kritisch zu bewerten, wenn dieser einzige „Peak“ durch die Reifen des Fahrzeuges ausgelöst wird, da diese eine eigene und vom Fahrzeug unabhängige Rotationsgeschwindigkeit aufweisen. Verdachtsmomente für eine solche Messung liegen vor allem dann vor, wenn sich das Fahrzeug nicht wie gefordert mit seiner Front an der Fotolinie befindet, sondern mit den Radaufstandspunkten. 

Ist die Eichung des Gerätes abgelaufen, ist die gesamte Messreihe zu annullieren. 

Diese Aufzählung ist nicht abschliessend, sondern soll nur einen Überblick auf die möglichen negativen Einwirkungen auf den Messvorgang zeigen. Diese können durch Spezialisten für Verkehrsmesstechnik bei der Analyse der Rohmessdaten festgestellt werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher  für jeden Messvorgang ein technisches Gutachten erstellen. Dieses benennt die Mängel des Gerätes und deren Auswirkung auf Ihre Messung. Damit es die Basis für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit der angegebenen Messwerte nachgewiesen werden kann. Das Ergebnis ist ein Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens. Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot werden auf keinen Fall erteilt. Haben Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen keinerlei Verfahrenskosten.

Rechtsanwalt Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und bearbeitet pro Jahr bundesweit ca. 1000 Bußgeldverfahren. Er hat damit das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die anwaltliche Erstberatung ist selbstverständlich kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.



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