Geblitzt auf der BAB 11, km 20,3 Brückenbauwerk, in FR Prenzlau/Polen- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot vermeiden

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Die Messstelle befindet sich auf der BAB 11 (Berlin – Stettin) in Fahrtrichtung Prenzlau/Stettin zwischen den Ausfahrten Lanke und Finowfurt. Der Blitzer ist fest unter einem Brückenbauwerk installiert. Rechtsanwalt Andreas Junge erklärt in diesem Artikel die Erfolgsaussichten der Verteidigung gegen ein drohendes Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot. 

Im Rahmen einer groß angelegten allgemeinen deutschlandweiten Untersuchung  zu verschiedenen  Messgeräten wurde festgestellt, dass bei ca. 2000 überprüften Geschwindigkeitsmessungen 5 Prozent der Messungen technisch ungenau waren, weitere 62 Prozent im Hinblick auf die Beweisführung nicht überzeugen konnten und 18 % der Bußgeldbescheide formell rechtswidrig waren. Der Erfolg eines Einspruchs kann also viele Ursachen haben. Hier sind es die Schwächen des verwendeten Lasermessgerätes vom Typ Poliscan Speed, die den Erfolg Ihres Einspruchs garantieren.

Dieser Blitzer sendet Laserimpulse aus, welche von dem heranfahrenden Fahrzeug reflektiert und vom Messgerät wieder empfangen werden. Dadurch ist es möglich eine Objektkontur zu erstellen und die Fahrzeit für die Messtrecke zu ermitteln. Mit Hilfe dieser Daten wird dann die Geschwindigkeit berechnet. 

Die Auffächerung der Lichtimpulse führt aber dazu, dass diese von unterschiedlichen Karosserieteilen reflektiert werden können. Der Blitzer registriert diese aber als von einem einzigen Teil zurückgesandt. Dadurch wird die Messung der Zeit und folglich auch die Bestimmung der Geschwindigkeit zu Lasten des Betroffenen verfälscht. Bei etwa 50 % aller Messungen stimmen die gefahrene und die angezeigte Geschwindigkeit nicht überein. Auch bei Ihrer Messung kann dieser Serienfehler gegeben sein. Zuordnungsfehler treten bei entgegenkommenden Fahrzeugen, Überholmanövern, Kolonnenfahrten und ähnlichen Konstellationen auf. Nicht selten wird der Scanwinkel des Gerätes falsch eingestellt und es treten Ungenauigkeiten bei der Auswertung der Messfotos auf.  Um dieses zu verhindern, fordert der Hersteller ausdrücklich eine Schulung des Messpersonals am Gerät. Ist eine solche in der Akte nicht dokumentiert, kann die Messung keine Grundlage für einen Bußgeldbescheid sein. Ist die gesetzlich vorgeschriebene Eichung des Geräts abgelaufen, muss sogar die gesamte Messreihe annulliert werden. Auch bei der Auswertung der Fotos passieren regelmäßig Fehler. Für die Auswertung ist die digitale Auswerteschablone entscheidend, die nachträglich auf das Messfoto gelegt wird. Die Bedienungsanleitung fordert ein Verwerfen des Messfotos als Beweismittel, wenn innerhalb der Schablonen bei einer Frontmessung weder ein Vorderrad noch das Kennzeichen zumindest teilweise enthalten sind, die Unterseite der Schablone sich nicht unterhalb der Räder des gemessenen Fahrzeugs befindet oderTeile anderer Verkehrsteilnehmer, die sich in gleicher Fahrtrichtung auf derselben oder eine benachbarten Fahrspur befinden, enthalten sind. Durch ein nicht sachgerechtes Auflegen der Schablone kann versucht werden, dieses Erfordernis zu umgehen. Jedoch verfälscht dies die gemessene Geschwindigkeit. 

Bei einer Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle können diese und noch viele andere Fehler gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein unabhängiges Sachverständigengutachten erstellen. Das technische Gutachten listet die gefundenen Fehler auf und begründet deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit der Ihrer konkreten Messung nachgewiesen werden kann. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. Er betreut pro Jahr ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überdurchschnittlich viele eingestellt werden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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