Geld zurück von Tipico:Tipico verurteilt wegen illegalen Online-Sportwetten zur Rückzahlung von 43.000 € an Spieler

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In einem weiteren Urteil im Online-Sportwetten-Skandal hat das Landgericht Frankfurt am Main die Tipico Co. Ltd. verurteilt. Der Kläger hatte zwischen 2016 und 2019 beträchtliche Verluste bei Online-Sportwetten erlitten, die ohne die notwendige deutsche Konzession angeboten wurden.

Das Landgericht Frankfurt am Main hat in einem aktuellen Urteil (Az. 2-13 O 50/24) die Tipico Co. Ltd. dazu verurteilt, dem geschädigten Verbraucher eine Summe von 43.289,37 Euro zuzüglich Zinsen zurückzuzahlen. Der Kläger hatte zwischen Dezember 2016 und Dezember 2019 an den Online-Sportwetten der Beklagten teilgenommen und dabei erhebliche Verluste erlitten. Tipico Co. Ltd., ein maltesischer Anbieter von Online-Sportwetten, hatte im relevanten Zeitraum keine deutsche Konzession für ihr Angebot, obwohl sie über eine maltesische Lizenz verfügten und um eine deutsche Erlaubnis ersucht hatten. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hatte Tipico zwar 2016 einen Anspruch auf Konzessionserteilung zugesprochen, das Verfahren wurde jedoch wegen unionsrechtlicher Bedenken gestoppt, und die Konzession wurde erst im Oktober 2020 erteilt. Der Kläger hatte in den fraglichen Jahren insgesamt 50.115 Euro für Sportwetten eingezahlt und lediglich 6.715,78 Euro ausgezahlt bekommen, was zu einem Verlust von 43.289,37 Euro führte. Mit anwaltlichem Schreiben vom 19. Januar 2024 forderte der Kläger Tipico zur Rückzahlung des verlorenen Betrags auf, was jedoch erfolglos blieb.

„Das Gericht stellte fest, dass die zwischen den Parteien geschlossenen Verträge aufgrund des Verstoßes gegen § 4 Abs. 4 und 5 des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV 2012) gemäß § 134 BGB nichtig seien. Nach diesen Bestimmungen ist das Veranstalten und Vermitteln von öffentlichen Glücksspielen im Internet verboten, es sei denn, es liegt eine entsprechende Konzession vor. Da Tipico im relevanten Zeitraum keine solche Konzession hatte, war das Anbieten von Online-Sportwetten unzulässig. Das Gericht wies darauf hin, dass das Internetverbot des Glücksspielstaatsvertrags sowohl mit Verfassungs- als auch mit Unionsrecht vereinbar sei. Die Beklagte könne sich nicht darauf berufen, dass sie eine Konzession beantragt habe, denn das Fehlen einer tatsächlich erteilten Konzession sei entscheidend“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich neben der Beratung von Betroffenen des Abgasskandals auf die Durchsetzung von Ansprüchen von geschädigten Verbrauchern gegen Online-Casinos spezialisiert. Er hat sich das obsiegende Urteil vor dem Landgericht Frankfurt am Main erstritten.

Darüber hinaus wies das Gericht die Einrede der Beklagten zurück, dass der Kläger durch seine Teilnahme an den Sportwetten ebenfalls gegen das Gesetz verstoßen habe und daher keine Rückforderungen stellen könne. Hierbei sei der Zweck des Glücksspielstaatsvertrags entscheidend, der den Verbraucher vor den Risiken von nicht regulierten Glücksspielen schützen solle. Würde die Rückforderung der Einsätze ausgeschlossen, würde dies die Anbieter illegaler Glücksspiele ermutigen, ihre verbotswidrige Tätigkeit fortzusetzen. Das Gericht erkannte auch die internationale und örtliche Zuständigkeit gemäß der EuGVVO an, da der Kläger als Verbraucher handelte und die Beklagte ihre Tätigkeit auf Deutschland ausrichtete. Die Beklagte hatte die ihr am 6. Mai 2024 zugegangene Klage nicht innerhalb der gesetzten Frist von einem Monat verteidigt, was ebenfalls zur Entscheidung beitrug.

Glücksspielrechtsexperte Dr. Gerrit W. Hartung betont: „Auch hierbei gilt: Das Urteil ist ein weiterer bedeutender Schritt im Schutz von Verbrauchern vor illegalen Glücksspielangeboten und verdeutlicht die Notwendigkeit der Einhaltung nationaler Konzessionsanforderungen durch internationale Glücksspielanbieter. Es stärkt die Position von Spielern, die durch unregulierte Angebote finanzielle Verluste erlitten haben, und setzt ein klares Zeichen gegen die Missachtung geltender Glücksspielgesetze.“


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