Gerichtliche Disziplinarverfahren von Soldaten – Bezirk München

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Der Verteidigung von Soldaten im Disziplinarverfahren und im Entlassungsverfahren geht in der Regel ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren voraus. Idealerweise sollte bereits das Strafverfahren durch Einstellung beendet werden. Liegt erst einmal eine strafrechtliche Verurteilung vor, sind die Feststellungen für die Wehrdisziplinaranwaltschaft und die Entlassungsbehörde bindend. Vielen Soldaten, selbst Stabsoffizieren ist dies häufig nicht bewusst. Sie vertrauen sich gutgläubig ihrem Disziplinarvorgesetzten an und machen ausführliche, oft seitenlange Aussagen. Hierbei verkennen sie, dass der „Chef“ nicht Herr des Verfahrens ist, sondern nur der verlängerte Arm des Wehrdisziplinaranwalts und aufgrund der Mitteilung in Strafsachen auch des Staatsanwalts. 

Wie laufen gerichtliche Disziplinarverfahren ab?

Zunächst werden Vorermittlungen durch die Wehrdisziplinaranwaltschaft (§ 92 WDO) eingeleitet. Bieten diese genügend Anhalt, erfolgt eine Einleitung durch die Einleitungsbehörde (§ 94 WDO). 

Nach dem Schlussgehör wird eine Anschuldigung verfügt (§ 99 WDO). Hieran schließt sich die Hauptverhandlung vor dem Truppendienstgericht (§§ 104 ff. WDO) an. Häufig wird auch ein Disziplinargerichtsbescheid auf Vorschlag des Truppendienstgerichts (§ 102 WDO) verfügt.

Gegen das Urteil des Truppendienstgerichts findet die Berufungsverhandlung vor Bundesverwaltungsgericht gemäß § 116 ff. WDO, soweit der Soldat oder die Wehrdisziplinaranwaltschaft Berufung gegen das Urteil des Truppendienstgerichts eingelegt haben.

Der Verfasser des Rechtstipps, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht Christian Steffgen war von 2001-2015 als Empfehlungs- und Vertragsanwalt des DBwV mit Schwerpunkt in Strafverfahren, Disziplinarverfahren und Entlassungsverfahren tätig. Er ist Oberstleutnant der Reserve und aktiver Reservist.

Rechtsanwalt Steffgen hat viele Verfahren bereits vor der Wehrdisziplinaranwaltschaft zur Einstellung gebracht. Vor der 1. und 2. Kammer des Truppendienstgerichts Süd in München hat er auch viele mehrstündige Verhandlungen als Verteidiger mit Soldaten wahrgenommen.

Rechtsanwalt Steffgen hat im letzten Jahr Verfahrenseinstellungen u.a. bei der Staatsanwaltschaft München nach intensiven Verteidigungsaktivitäten zur Einstellung gebracht. In einem anderen Verfahren hat er ein Verfahren im letzten Jahr, in welchem drei Offiziersanwärter angeklagt waren, nach kurzer Verhandlung zur Einstellung gebracht. 


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